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Erklärung nach Übermittlung gelöscht

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    Erklärung nach Übermittlung gelöscht

    Hallo, ich habe meine Steuererklärung abgeschickt und danach gelöscht. Hat das Finanzamt diese dann trotzdem bekommen? Habe nämlich einen Fehler gemacht und dachte es reicht diese zu löschen. Danke schon mal für die Antwort

    #2
    Da du die Erklärung sicher nicht im Elster Anwenderforum erstellt hast, wäre es hilfreich, zu erfahren, womit die Erklärung erstellt und übermittelt wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe meine Steuererklärung mit dem Elster Steuerprogramm gemacht.

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        #4
        ElsterFormular? Was das FA bekommen hat, hat es bekommen, da kannst du die Datei so oft löschen wie du willst.
        Wurde nicht-authentifiziert übermittelt, kann die Erklärung allerdings erst bearbeitet werden, wenn die unterschriebene Erklärung auf Papier eingegangen ist, da reicht Nichtstun einfach aus. Wurde jedoch authentifiziert übermittelt, ist die Erklärungs rechtswirksam abgegeben.

        Wenn die Datei noch da wäre, könnte man sogar herausfinden, wie übermittelt wurde.

        Im zweiten Fall wäre die einfachste Lösung, eine korrekte Erklärung hinterher zu schicken, da das FA die zuletzt übermittelte bearbeitet. Wenn die Datei noch da wäre, könnte man sogar eine Kopie der falschen Erklärung erstellen und müsste nur den Fehler korrigieren.

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          #5
          Perfekt. Danke für die Antwort

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