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EÜR 2019 Dozierende/Lehrer als Kleinunternehmer

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    EÜR 2019 Dozierende/Lehrer als Kleinunternehmer

    Liebe alle,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich mache meine Steuererklärung schon seit einigen Jahren, weil ich freiberufliche Lehrerin für Deutsch bin, aber dieses Jahr habe ich komischerweise Schwierigkeiten mit Zeile 11/12 auf der EÜR bzw. mit den dazugehörigen Bestimmungen. Vielleicht könnt ihr mein Gedächtnis auffrischen?

    Folgende Situation: Ich habe im letzten Jahr etwas über 30 000 Euro Umsatz mit meiner Tätigkeit erzielt - was natürlich zu viel ist für einen Kleinunternehmer, auch im letzten Jahr lagen meine Einnahmen ungefähr bei der gleichen Zahl.

    Meine Frage ist, jetzt ob ich meinen Umsatz trotzdem in Zeile 11 eintragen kann, weil ich als Dozentin nach UStG §4 Nr 21 von der Umsatzsteuer ausgenommen bin?
    Wenn ich mein Einkommen in Zeile 11 eintrage, muss ich dann die gleiche Zahl auch in Zeile 12 eintragen?

    Variante c) wäre dann natürlich, ich bin auf dem völligen Holzweg und muss es eigentlich in eine andere Zeile schreiben.

    Vielleicht für euch noch wichtig: Ich bezahle seit 2018 Vorsteuern.

    Ich danke euch für eure Hilfe.

    #2
    Ich bezahle seit 2018 Vorsteuern.
    Was meinst du damit?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich meine damit, dass ich vierteljährlich Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer und den Soli an das Finanzamt überweise.

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        #4
        Ok, das sind aber keine Vorsteuern, der Begriff kommt nämlich aus dem Umsatzsteuerrecht.

        Ich würde die Betriebseinnahmen in Zeile 15 der EÜR erklären, vorausgesetzt, die stammen zu 100% aus deiner Dozententätigkeit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank Charlie24! Kannst du mir erklären, warum?

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            #6
            In der Eingabehilfe zu Zeile 15 der EÜR steht folgendes:

            I
            n dieser Zeile sind die nach § 4 UStG umsatzsteuerfreien (z. B. Zinsen) und die nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen (z. B. ...) anzugeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ah, ok - wunderbar. Ich danke dir!

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                #8
                Hallo,

                Maria89

                hast du die Eingabehilfe nicht aktiviert?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  ...jetzt ja...

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