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Anlage V verhältnismäßige Zuordnung von Werbungskosten ist immer falsch

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    Anlage V verhältnismäßige Zuordnung von Werbungskosten ist immer falsch

    Anlage V komme ich nicht weiter bei den Werbungskosten. Die verhältnismäßige Zuordnung wird immer als falsch bezeichnet, sowie alle Eingaben die ich diesbezüglich mache. Sogar die Gesamtkosten sollen falsch sein! Woher will Elster das wissen? Und einmal auf der Seite, komme ich auch nicht mehr raus, außer ich schließe Elster ganz. Ich weiß einfach nicht wo der Fehler sein soll.

    #2
    Hallo,

    welchen Prozentanteil hast du angegeben? Den abzugsfähigen?
    welchen Anteil in Euro hast du angegeben?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo, ja den abzugfähigen Prozentanteil,Gesamtbetrag als Gesamtbetrag und bei abzugfähige Werbungskosten halt den entsprechenden Betrag.

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        #4
        Hallo,

        Da steht: die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden.
        Also kommt der nichtabzugsfähige Anteil in das Feld

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Das Thema hatten wir jetzt gefühlt heuer mindestens schon zehnmal. Betrifft außerdem immer Mein ELSTER und nicht ElsterFormular!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das Thema hatten wir jetzt gefühlt heuer mindestens schon zehnmal. Betrifft außerdem immer Mein ELSTER und nicht ElsterFormular!
            Hallo,

            dafür gibts falsche WK bei EF

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              dafür gibts falsche WK bei EF
              Die sehen die Leute dann immerhin und kapieren, dass der prozentuale Anteil der Eigennutzung einzutragen ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die sehen die Leute dann immerhin und kapieren, dass der prozentuale Anteil der Eigennutzung einzutragen ist.
                Hallo,

                lt.manchen Beiträgen im Forum nicht immer

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Habe das selbe Problem. Mir ist klar, dass der Eigenanteil in Prozent angegeben wird. Es funktioniert trotzdem nicht. Zwei Dinge die ich zusätzlich für ein Indiz halte, dass hier die Software nicht richtig funktioniert: Schon die übernommenen und damals akzeptierten Beträge vom letzten Jahr werden als falsch markiert und nicht angenommen. 2. Selbst wenn ich mir fiktive Werte ausdenke (Beispiel: Gesamtbetrag: 100, Anteil: 0,10, abzugsfähige Werbungskosten: 90) wird diese Eingabe nicht akzeptiert, ich komme nicht weiter. Ideen, was ich falsch mache?
                  LG

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                    #10
                    Bei mir hat es jetzt geklappt, aber stimmt, bei mir wurden die übernommenen Werte schon als falsch markiert, als wenn im System etwas verändert wurde. Aber wie gesagt, jetzt ist es ok.

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                      #11
                      Zitat von NUtzer1234 Beitrag anzeigen
                      Beispiel: Gesamtbetrag: 100, Anteil: 0,10, abzugsfähige Werbungskosten: 90
                      Wenn 0,1 % nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, dann sind 99,9 % abzugsfähig, also bei 100 € dann 99,9 €.

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