2019 war ich Student und habe einen Werkvertrag abgeschlossen.
Ich habe die Steuererklärung für 2019 eher chaotisch abgegeben und ich weiß nicht, ob ich mein Einkommen doppel eingetragen habe:
* Unter Umsatzsteuererklärung, B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) habe ich die verdiennte Menge als Werkstudent für das Jahr 2019 eingetragen.
* Unter Anlage S, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, habe ich AUCH die verdiennte Menge als Werkstudent für das Jahr 2019 eingetragen.
Habe ich mein Einkommen doppel/falsch eingetragen?
Ich habe die Steuererklärung für 2019 eher chaotisch abgegeben und ich weiß nicht, ob ich mein Einkommen doppel eingetragen habe:
* Unter Umsatzsteuererklärung, B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) habe ich die verdiennte Menge als Werkstudent für das Jahr 2019 eingetragen.
* Unter Anlage S, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, habe ich AUCH die verdiennte Menge als Werkstudent für das Jahr 2019 eingetragen.
Habe ich mein Einkommen doppel/falsch eingetragen?
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