Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

verbleibender Zuwendungsvortrag - Wo angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    verbleibender Zuwendungsvortrag - Wo angeben?

    Hallo,

    in meinem Steuerbescheid zur Einkommenssteuererklärung für 2018 wurde ein verbleibender Zuwendungsvortrag nach §10b EStG festgestellt, der sich nicht aus Spenden, sondern aus einem Mitgliedsbeitrag ergeben hat. Berücksichtigt das Finanzamt diesen automatisch oder muss ich ihn bei meiner Steuererklärung für 2019 irgendwo angeben und wenn ja, wo? In der neuen Anlage "Sonstiges" kann man in Zeile 6 ankreuzen, dass ein Spendenvortrag festgestellt wurde. Da es aber nicht um eine Spende ging, weiß ich nicht, ob ich das auch in meinem Fall ankreuzen soll. Oder soll ich es vielleicht im Hauptvordruck Z. 40 "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" angeben?

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

    Viele Grüße
    Casiopeia

    #2
    In der neuen Anlage "Sonstiges" kann man in Zeile 6 ankreuzen, dass ein Spendenvortrag festgestellt wurde.
    Es schadet nicht, das anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke, Charlie24!

      Kommentar

      Lädt...
      X