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Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26

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    Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zu Zeile 26 (Lohn- / Entgeltersatzleistungen) der vereinfachten Einkommensteuererklärung.

    Beinhaltet das hier zu erwähnende Mutterschaftsgeld die Summe von

    sowohl

    1. dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (siehe auch Nr.15 der Lohnsteuerbescheinigung)

    als auch

    2. das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld?

    Außerdem habe ich Arbeitslosengeld I für 2 Monate bezogen.
    Addiere ich die Summe einfach zu dem Mutterschaftsgeld und trage die Gesamtsumme in Zeile 26 ein?

    Vielen Dank für die Hilfe

    #2
    AW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26

    Zitat von LaJosi Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zu Zeile 26 (Lohn- / Entgeltersatzleistungen) der vereinfachten Einkommensteuererklärung.

    Beinhaltet das hier zu erwähnende Mutterschaftsgeld die Summe von

    sowohl

    1. dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (siehe auch Nr.15 der Lohnsteuerbescheinigung)

    als auch

    2. das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld?

    Außerdem habe ich Arbeitslosengeld I für 2 Monate bezogen.
    Addiere ich die Summe einfach zu dem Mutterschaftsgeld und trage die Gesamtsumme in Zeile 26 ein?

    Vielen Dank für die Hilfe

    In Zeile 98 auf Seite 4 des Hauptvordruckes der Einkommensteuererklärung sind folgende Eintragungen vorzunehmen:

    In dieser Zeile sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind, aber die Höhe der Steuer auf die steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen und nicht in den Zeilen 28 der Anlage N einzutragen sind.
    Tragen Sie in Zeile 96 bitte die folgenden Einkommensersatzleistungen ein:
    Insolvenzgeld (einschließlich vorfinanziertes Insolvenzgeld);
    Arbeitslosengeld (ohne sog. Arbeitslosengeld II), Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Übergangsgeld;
    Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder vergleichbare Einkommensersatzleistungen nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften;
    Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie der Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften;
    Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz;
    Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz;
    Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz;
    aus dem Europäischen Sozialfonds finanziertes Unterhaltsgeld sowie Leistungen nach § 10 SGB III, die dem Lebensunterhalt dienen;
    Elterngeld nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz;
    vergleichbare Einkommensersatzleistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz.
    Die Leistungsbeträge werden grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Haben Sie über die Einkommensersatzleistungen eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) erhalten, weil die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermittelt werden konnten (z. B. aus technischen Gründen oder bei ausländischen Leistungsträgern), reichen Sie diese bitte ein.

    Die Zeile lässt sich durch das +Zeichen für mehrere Einträge vervielfachen.

    Zeile 28 der Anlage N ist nur auszufüllen, wenn diese Beträge in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind und dann mit den dort genannten Werten.

    Kommentar


      #3
      AW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26

      Danke dir, vor die ausführlichen Hinweise!!

      Im Groben habe ich diese Informationen auch aus anderen Beiträgen entnommen, wo es um den Hauptantrag und Anlage N ging.

      In meinem Fall möchte ich auf den Hauptantrag und Anlage N verzichten und nur die 2-seitige vereinfachte Einkommensteuererklärung ausfüllen (so wie in den vergangen Jahren auch). Auf Seite 1, Zeile 26 heißt es hier in der vereinfachten EST-Erklärung:

      *Lohn-/ Entgeltersatzleistungen*
      (z.B. Arbeitslosengeld, ELterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld) - ohne Beträge lt.Nr. 15 der Lohnstuerbescheinigung

      Hier wird allerdings nicht zwischen Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld unterschieden und ich frage mich, ob ich davon ausgehen kann, dass es sich um die Summe beider Quellen (Krankenkasse + Arbeitgeber) handelt?

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        #4
        AW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26

        Es steht doch dabei: Ohne Beträge laut Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung!

        Die vereinfachte Erklärung ist im Übrigen kein Elster-Thema!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es steht doch dabei: Ohne Beträge laut Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung!

          Die vereinfachte Erklärung ist im Übrigen kein Elster-Thema!
          Also wären das nur die Mutterschafts-Beträge der Krankenkasse, hm. (Ohne Beträge laut Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung)

          Das ist natürlich gut zu wissen, dass die vereinfachte Version nicht Elster relevant ist! Danke!

          Kommentar


            #6
            AW: Mutterschaftsgeld - vereinfachte EST-Erklärung, Zeile 26

            Alle Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung wurden elektronisch an das Finanzamt übermittelt und werden dementsprechend von amtswegen berücksichtigt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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