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Anlage V und Untervermietung

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von revol Beitrag anzeigen
    ich fülle oben die Adresse aus
    ???

    Charlie hat doch gesagt:

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bei Untervermietung von gemieteten Räumen ist nur die Zeile 31 der Anlage V auszufüllen, der Rest bleibt leer

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  • revol
    antwortet
    Ok. Danke. Heißt, ich fülle oben die Adresse aus und den Rest bis auf Zeile 31 lasse ich leer und ich ignoriere die entstehende Warnmeldung bei Elster?

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  • Charlie24
    antwortet
    Bei Untervermietung von gemieteten Räumen ist nur die Zeile 31 der Anlage V auszufüllen, der Rest bleibt leer. In der Zeile 31 werden die

    Einkünfte erklärt, das ist der Überschuss!

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  • mhanft
    antwortet
    Die Datumsfelder braucht man laut dem von mir verwendeten Steuerprogramm nur ausfüllen, um die Abschreibung zu ermitteln. Ohne Abschreibung kann man die wohl auch leer lassen (falls das Programm das zulässt).

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  • revol
    hat ein Thema erstellt Anlage V und Untervermietung.

    Anlage V und Untervermietung

    Hallo liebe Leute,

    die Anlage V bei Elster scheint nur für Eigentumswohnungen ausgelegt zu sein. Wenn ich die Adresse der Wohnung oben angebe, bekomme ich auch die Aufforderung ein Datum (angeschafft am, fertiggestellt am, usw) einzugeben, was ja nicht möglich ist, da es eine untervermietete Mietwohnung ist.

    Zudem soll auch etwas in Zeile 7, 23 und 24 eintragen.

    Kann ich das alles weglassen und trotzdem versenden oder wird das Programm meckern? Wenn es meckert, was kann ich tun, damit trotzdem klappt?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
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