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    Witwenrente eintragen

    Ich beziehe eine eigene Rente unt zusätzlich auch noch eine Witwenrente. Wo muss ich die Witwenrente und den Rentenbeginn in das Elsterformular eintragen. Wann ist der Rentenbeginn der Witwenrente. Todestag des Mannes oder beginn der zugrundeliegenden Rente.

    #2
    Die Witwenrente beginnt mit dem 1. des Monats, der dem Todestag folgt. Für die Witwenrente ist der Eintragungsbereich der Zeilen 4 bis 13

    der Anlage R zu duplizieren. Das erfolgt über den Schalter Rente + nach Zeile 13. Fall der Verstorbene selbst bereits Rentenbezieher war, sind

    Beginn und Ende der vorhergehenden Rente in die Zeilen 8 und 9 der Anlage R einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, ich habe nach dem Tod meines Mannes nur für das "Sterbevierteljahr" Witwenrente erhalten, da meine eigenen Einkünfte angerechnet werden. Den Betrag (3 x Rentenbezug meines Mannes) habe ich in Zeile 4 eingetragen, kann in Zeile 6 aber nur den Beginn der Witwenrente eintragen (1.4.2021). Die Zahlung endete aber am 30.6.2021. In welche Zeile trage ich dies ein? Danke für einen sachdienlichen Hinweis.

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        #4
        Ich bin zwar nicht Charlie, aber erstens schreibst du im Unterforum zum eingestellten Windowsprogramm ElsterFormular. Mit dem konnte man letztmalig die Steuererklärung 2019 erstellen.

        Falls du mit Mein Elster arbeiten solltest: im Normalfall will Mein Elster nur relevante Dinge wissen. Der Beginn der Rente ist relevant, da er den steuerfreien Anteil der Rente bestimmt. Die Relevanz dessen, dass die Rente nach drei Monaten endete, sehe ich spontan nicht.

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          #5
          Hallo Witwe2021,

          auch in Mein Elster kannst du in der Anlage R die gewünschten Eintragungen vornehmen egal ob eigene Altersrente oder Witwenrente.
          Schau mal das Bild an ->
          GestzlicheRente.png

          Tschüß

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            #6
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo Witwe2021,

            auch in Mein Elster kannst du in der Anlage R die gewünschten Eintragungen vornehmen egal ob eigene Altersrente oder Witwenrente.
            Da wird aber nur bei vorhergehenden Rente nach Beginn und Ende gefragt.

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              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen
              Da wird aber nur bei vorhergehenden Rente nach Beginn und Ende gefragt.
              da hast du natürlich Recht -> wer lesen kann ist klar im Vorteil (Asche auf mein Haupt).

              Tschüß

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                #8
                Womit bereits alles geschrieben wäre, was relevant ist. Das Ende der Witwenrente nach 3 Monaten ist steuerlich ohne Belang, zumindest bei der Einkommensteuer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Vielen Dank für die Antworten. Bin mir nicht sicher, ob ich es verstanden habe: Der Zeitraum der Zahlung der Witwenrente ist steuerlich nicht relevant, weil nicht die Dauer des (Witwen)Rentenbezugs maßgeblich ist, sondern der Gesamtbetrag der Witwenrente bezogen auf das Jahr 2021? Dann wäre doch aber auch der Beginn obsolet? Verstehe, wer will. Also trage ich nur den Beginn der Witwenrente ein und kann nur hoffen, dass das Finanzamt die richtigen Schlüsse zieht...

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                    #10
                    ... sondern der Gesamtbetrag der Witwenrente bezogen auf das Jahr 2021?
                    Das siehst du richtig.

                    Also trage ich nur den Beginn der Witwenrente ein ...
                    Beginn und Ende der vorhergehenden Rente deines verstorbenen Mannes musst du natürlich ebenfalls eingeben, sonst wird der steuerpflichtige

                    Rentenanteil der Witwenrente falsch berechnet.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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