Liebe Experten,
ich wohne in einer Wohnung einer denkmalgeschützten Wohnanlage und habe jetzt erst mitbekommen, daß 9% von Sanierungskosten (lt. Nachweis Denkmalamt) 10 Jahre lang in der Anlage FW geltend gemacht werden können. Hier gab es vor 6 Jahren eine kostspielige Sanierung der Wasserleitungen mit entsprechender Bescheinigung des Denkmalamtsnach §10f EStG, die ich dooferweise all die Jahre nicht geltend gemacht habe.
Meine Frage: gibt es Fristen nach Beendigung der Maßnahme, in denen diese Ausgaben in ELSTER erstmals angegeben werden müssen oder kann man - weil jahrelang vergessen - dies auch noch 5 Jahre später erstmals beantragen (und dann eben zumindest die restlichen 4 Jahre noch eine Steuerermäßigung erhalten).
Besten Dank für sachdienliche Hinweise.
NACHTRAG:
Habe gerade gelesen, daß solche Kosten nur einmal pro Wohnung/Gebäude geltend gemacht werden können.
Was bedeutet das?
Daß ich nur EINMAL pro Wohnung/Gebäude irgendwelche Sanierungskosten geltend machen kann ODER daß nicht mehrere Personen (z.B. bei mehreren Eigentümern) diese Kosten jeweils in ihrer Steuererklärung angeben dürfen ?
ich wohne in einer Wohnung einer denkmalgeschützten Wohnanlage und habe jetzt erst mitbekommen, daß 9% von Sanierungskosten (lt. Nachweis Denkmalamt) 10 Jahre lang in der Anlage FW geltend gemacht werden können. Hier gab es vor 6 Jahren eine kostspielige Sanierung der Wasserleitungen mit entsprechender Bescheinigung des Denkmalamtsnach §10f EStG, die ich dooferweise all die Jahre nicht geltend gemacht habe.
Meine Frage: gibt es Fristen nach Beendigung der Maßnahme, in denen diese Ausgaben in ELSTER erstmals angegeben werden müssen oder kann man - weil jahrelang vergessen - dies auch noch 5 Jahre später erstmals beantragen (und dann eben zumindest die restlichen 4 Jahre noch eine Steuerermäßigung erhalten).
Besten Dank für sachdienliche Hinweise.
NACHTRAG:
Habe gerade gelesen, daß solche Kosten nur einmal pro Wohnung/Gebäude geltend gemacht werden können.
Was bedeutet das?
Daß ich nur EINMAL pro Wohnung/Gebäude irgendwelche Sanierungskosten geltend machen kann ODER daß nicht mehrere Personen (z.B. bei mehreren Eigentümern) diese Kosten jeweils in ihrer Steuererklärung angeben dürfen ?
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