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Anlage Vorsorgeaufwand - falsche Berechnung bei Übertragung Kinderzulage???

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    Anlage Vorsorgeaufwand - falsche Berechnung bei Übertragung Kinderzulage???

    Ich habe beim Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand bei Seite 2 einen interessanten Effekt erlebt - was die anschließende Steuerberechnung angeht.
    Ich (Ehemann) bin verheiratet und habe einen Riester-Vertrag (meine Frau nicht!). Daher beziehe ich auch das Kindergeld und habe bei meinem Riester-Anbiete die Zulage für alle Kinder beantragt.
    Deshalb habe ich in Zeile 53 auch angegeben, dass für "3" Kinder die Kinderzulage auf den Vater übertragen wird.
    Bei der Steuerberechnung im Elsterformular erscheinen jetzt KEINE Altervorsorgebeiträge (in meinem Fall 1396 Euro) und auch keine Altersvorsorgezulage.
    Wenn ich in Zeile 53 dagegen (fälschlicherweise) angebe, dass für nur für 0,1 oder 2 Kinder die Zulage auf mich übertragen wird, dann erscheinen die Altersvorsorgebeiträge in der Berechnung und auch die Altersvorsorgezulage. Diese Zulage ist aber unterschiedlich hoch, je nachdem wieviele Kinder ich "übertrage".
    Hat das so seine Richtigkeit??? Wo ist beim korrekten Ausfüllen der Vorsorgebeitrag (1396 Euro) geblieben???
    Vielen Dank für Ihre/Eure Hinweise!
    Grüße
    Geero

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand - falsche Berechnung bei Übertragung Kinderzulage???

    Du hast ja die Altersvorsorgezulage schon bekommen oder Du bekommst sie noch. Bei drei Kindern ist wohl die Zulage oft günstiger als der Sonderausgabenabzug. Deshalb geh ich davon aus, dass Du die Zulage behalten darfst und kein Sonderausgabenabzug erfolgt.

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand - falsche Berechnung bei Übertragung Kinderzulage???

      [quote:]
      Ich habe beim Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand bei Seite 2 einen interessanten Effekt erlebt - was die anschließende Steuerberechnung angeht.
      Ich (Ehemann) bin verheiratet und habe einen Riester-Vertrag (meine Frau nicht!). Daher beziehe ich auch das Kindergeld und habe bei meinem Riester-Anbiete die Zulage für alle Kinder beantragt.
      Deshalb habe ich in Zeile 53 auch angegeben, dass für "3" Kinder die Kinderzulage auf den Vater übertragen wird.
      [/quote]

      Hallo, ich hab bei mir genau den selben Fall wie hier, nur dass ich eine "besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung" durchführen will.

      Bei mir erscheint der Elsterhinweis:
      Im Zusammenhang mit der Anlage AV wurden Angaben zur Übertragung einer Kinderzulage wegen einer getrennten bzw. besonderen Veranlagung nicht berücksichtigt"

      Meine Frage:
      Kann man bei einer getrennten/besonderen Veranlagung generell die Kinderzulage nicht übertragen oder wurde die Berechnung nur nicht im Elster-Programm realisiert?

      ElsterFormular
      - Version: 11.5.3
      - Revision 5585

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