Hallo liebe Freunde,
ich weiß das das Thema Verlustvortrag hier schon oft beschrieben wurde, aber so genau bekomme ich keine Antworten auf meine Fragen.
Ich bin am Ende meines Masterstudiums. Ab November werde ich anfangen Lohnsteuer zu zahlen.
Mein Weg war: Berugsausbildung, Bachelor, Master
Bachelor und Master daher als Werbungskosten möglich. Da der Master an einer privaten Uni war, habe ich hier auch massive Werbungskosten anzugeben.
Da ich das erste mal 2021 eine Erklärung abgeben werde, kann ich ja Verlustvorträge noch aus dem Jahr 2014 geltend machen. Dafür muss ich für diese Jahre eine Erklärung rückwirkend abgeben. Dies ist aber ja nur 4 Jahre rückwirkend möglich. Wie erkläre ich also die restlichen 3 Jahre davor meine Werbungskosten?
Und kann ich 2021 dann alles zusammen einreichen? Also Erklärung der Verlustvoträge 2014 bis 2016. Rückwirkende Erklärungen 2017 bis 2019 und meine aktuelle Erklärung für 2020? Oder muss ich erst die ganzen rückwirkenden Erklärungen machen und dann warten, damit der Verlustvortrag dann für die Erklärung 2021 auch angewendet wird?
Puh komplex. Danke schonmal
ich weiß das das Thema Verlustvortrag hier schon oft beschrieben wurde, aber so genau bekomme ich keine Antworten auf meine Fragen.
Ich bin am Ende meines Masterstudiums. Ab November werde ich anfangen Lohnsteuer zu zahlen.
Mein Weg war: Berugsausbildung, Bachelor, Master
Bachelor und Master daher als Werbungskosten möglich. Da der Master an einer privaten Uni war, habe ich hier auch massive Werbungskosten anzugeben.
Da ich das erste mal 2021 eine Erklärung abgeben werde, kann ich ja Verlustvorträge noch aus dem Jahr 2014 geltend machen. Dafür muss ich für diese Jahre eine Erklärung rückwirkend abgeben. Dies ist aber ja nur 4 Jahre rückwirkend möglich. Wie erkläre ich also die restlichen 3 Jahre davor meine Werbungskosten?
Und kann ich 2021 dann alles zusammen einreichen? Also Erklärung der Verlustvoträge 2014 bis 2016. Rückwirkende Erklärungen 2017 bis 2019 und meine aktuelle Erklärung für 2020? Oder muss ich erst die ganzen rückwirkenden Erklärungen machen und dann warten, damit der Verlustvortrag dann für die Erklärung 2021 auch angewendet wird?
Puh komplex. Danke schonmal
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