Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rückwirkende Verlustvorträge ab 2014

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rückwirkende Verlustvorträge ab 2014

    Hallo liebe Freunde,

    ich weiß das das Thema Verlustvortrag hier schon oft beschrieben wurde, aber so genau bekomme ich keine Antworten auf meine Fragen.

    Ich bin am Ende meines Masterstudiums. Ab November werde ich anfangen Lohnsteuer zu zahlen.

    Mein Weg war: Berugsausbildung, Bachelor, Master

    Bachelor und Master daher als Werbungskosten möglich. Da der Master an einer privaten Uni war, habe ich hier auch massive Werbungskosten anzugeben.

    Da ich das erste mal 2021 eine Erklärung abgeben werde, kann ich ja Verlustvorträge noch aus dem Jahr 2014 geltend machen. Dafür muss ich für diese Jahre eine Erklärung rückwirkend abgeben. Dies ist aber ja nur 4 Jahre rückwirkend möglich. Wie erkläre ich also die restlichen 3 Jahre davor meine Werbungskosten?

    Und kann ich 2021 dann alles zusammen einreichen? Also Erklärung der Verlustvoträge 2014 bis 2016. Rückwirkende Erklärungen 2017 bis 2019 und meine aktuelle Erklärung für 2020? Oder muss ich erst die ganzen rückwirkenden Erklärungen machen und dann warten, damit der Verlustvortrag dann für die Erklärung 2021 auch angewendet wird?

    Puh komplex. Danke schonmal

    #2
    Du solltest jedenfalls mal mit dem ältesten Jahr deines Studiums anfangen, da brauchst du doch nicht bis 2021 warten, wofür soll das gut sein?

    Du kannst doch jedes Jahr bis einschließlich 2019 bereits jetzt erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du solltest jedenfalls mal mit dem ältesten Jahr deines Studiums anfangen, da brauchst du doch nicht bis 2021 warten, wofür soll das gut sein?

      Du kannst doch jedes Jahr bis einschließlich 2019 bereits jetzt erklären.
      Stimmt, hatte garnicht bedacht das ich das auch einfach jetzt machen kann haha.

      Trotzdem bleibt die Frage wie ich 7 Jahre rückwirkend Verlustvorträge gültig machen kann, wenn ich aber nur 4 Jahre rückwirkend EstErklärungen einreichen kann. Hmm

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        hast du dir die erste Seite des Hauptvordrucks angesehen?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Du kannst doch jedes Jahr bis einschließlich 2019 bereits jetzt erklären.
          Und da wir definitiv noch 2020 haben sogar ab 2013.

          Kommentar


            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Und da wir definitiv noch 2020 haben sogar ab 2013.
            Alles klar, jetzt hab ichs verstanden.

            Möchte das Finanzamt Gehaltsnachweise sehen? Die genaue Angabe was ich 2013 verdient hab wird ziemlich schwer. Schwankte jeden Monat. Aber weit weit weg von der Lohnsteuergrenze

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Ein Verlustvortrag ergibt sich erst bei negativen Einkünften.
              Das hat nichts mit dem Grundfreibetrag(so nennt sich das) zu tun.
              Beispiel Lohn 5000.- Werbungskosten 4000.- = 1000.-
              ergo kein Verlustvortrag

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Ein Verlustvortrag ergibt sich erst bei negativen Einkünften.
                Das hat nichts mit dem Grundfreibetrag(so nennt sich das) zu tun.
                Beispiel Lohn 5000.- Werbungskosten 4000.- = 1000.-
                ergo kein Verlustvortrag

                Gruß FIGUL
                ah ok. Wieder etwas das ich nicht wusste. Hmm ok wird natürlich ein bisschen schwer mein Gehalt von 2013 zu rekonstruieren. Wie gesagt, waren ja alles Studentenjobs mit variablem Einkommen. Wie soll ich das Einkommen von vor 7 Jahren belegen?

                Aber damit ich das grundlegende System jetzt nicht völlig falsch verstehe mal ein fiktives Beispiel:

                2013: 0 Einkommen / 2000€ Fortbildungskosten = 2000€ Verlustvortrag
                2014: 1500€ Einkommen / 2000€ Fortbildungskosten = 2500€ Verlustvortrag
                2015: 3000€ Einkommen / 2000€ Fortbildungskosten = 1500€ Verlustvortrag
                .....
                2021: 35000€ Einkommen / 0€ Fortbildungskosten = Relevantes Einkommen für die Lohnsteuer 33500€
                Zuletzt geändert von anubismann; 25.07.2020, 16:49.

                Kommentar


                  #9
                  Wie gesagt, waren ja alles Studentenjobs mit variablem Einkommen. Wie soll ich das Einkommen von vor 7 Jahren belegen?
                  Wenn es pauschal versteuerte Minijobs waren, musst du sie nicht belegen. Die müssten auch nicht erklärt werden. Wenn du auf Lohnsteuerklasse

                  gearbeitet hast, gibt es dafür Lohnsteuerbescheinigungen, deren Inhalte auch an das Finanzamt übermittelt wurden. Das Finanzamt kennt in diesem

                  Fall deinen Bruttolohn und eventuelle Einbehalte.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn es pauschal versteuerte Minijobs waren, musst du sie nicht belegen. Die müssten auch nicht erklärt werden. Wenn du auf Lohnsteuerklasse

                    gearbeitet hast, gibt es dafür Lohnsteuerbescheinigungen, deren Inhalte auch an das Finanzamt übermittelt wurden. Das Finanzamt kennt in diesem

                    Fall deinen Bruttolohn und eventuelle Einbehalte.
                    Es waren Midijobs, also immer über 450€ aber nie Steuerpflichtig.

                    Jetzt hab ich noch ein großes Problem entdeckt. Ich werde ab November beginnen zu arbeiten. Sagen wir ich mache noch 2 Monate jeweils 3000€. Würde mit dem kleinen Einkommen vorher auf 9000€ Einkommen im Jahr kommen. Müsste also sowieso keine Steuern zahlen bzw. die Lohnsteuer der 2 Monate würde ich voll zurückbekommen. Nehmen wir an ich habe 8500€ Verlustvorträge über die Jahre angesammelt. Die würden nun vollständig aufgebraucht ohne das ich das überhaupt will und ohne das mir diese Verlustvorträge am Ende irgendeinen Vorteil gebracht haben. Mach ich hier einen Denkfehler?

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      Punkt 1 ob du auf die Jobs Steuer bezahlen musste ist völlig irrelevant.
                      Wichtig ist wie Charlie24 schonschrieb: Wenn es pauschal versteuerte Minijobs waren,
                      Punkt 2: Was du willst, ist völlig egal. Nein, du machst keinen Denkfehler

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        Punkt 1 ob du auf die Jobs Steuer bezahlen musste ist völlig irrelevant.
                        Wichtig ist wie Charlie24 schonschrieb: Wenn es pauschal versteuerte Minijobs waren,
                        Punkt 2: Was du willst, ist völlig egal. Nein, du machst keinen Denkfehler

                        Gruß FIGUL
                        Das mag irrelevant sein, aber für die Berechnung des Verlustvortrages muss ich ja wissen was ich 2013 verdient habe.

                        Ja ist mir schon klar das es egal ist was ich will. Aber ist ja irgendwie absurd. Da kann ich meinem kommendem Arbeitgeber ja lieber sagen das ich erst ab 1. Januar 2021 anfangen will zu arbeiten weil ich dann am Ende mehr Geld habe obwohl ich 2 Monate lang jeweils auf 3000€ verzichtet habe.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von anubismann Beitrag anzeigen
                          Da kann ich meinem kommendem Arbeitgeber ja lieber sagen das ich erst ab 1. Januar 2021 anfangen will zu arbeiten weil ich dann am Ende mehr Geld habe obwohl ich 2 Monate lang jeweils auf 3000€ verzichtet habe.
                          Es bleibt dir unbenommen, das zu tun. Wobei mir die Logik des zweiten Satzes nicht einleuchtet, solange der Grenzsteuersatz unterhalb 100 Prozent liegt.

                          Kommentar


                            #14
                            Es waren Midijobs, also immer über 450€ aber nie Steuerpflichtig.
                            Bei Midijobs Verluste zu erwirtschaften, ist gar nicht so einfach. Es mag sein, dass du das mit dem Master an einer privaten Uni schaffst, aber da würde ich

                            mir schon ein Jahr beispielhaft anlegen. Bis 2016 kannst du ja deine Lohnsteuerbescheinigungen noch bei Mein ELSTER abrufen, die früheren Jahre

                            musst du doch nur in deinen Unterlagen nachsehen. Man bekommt ja immer auch einen Ausdruck.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X