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Einkünfte aus Anlage V Zeile 29 fehlen in der Berechnung

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    Einkünfte aus Anlage V Zeile 29 fehlen in der Berechnung

    Ich habe Anlage V alleine wegen eines Anteils an einer Erbengemeinschaft. Der Ertrag aus der gesonderten Feststellung habe ich in Zeile 29 eingetragen. Soweit okay.
    Dieser Betrag fließt nicht in die Berechnung ein. Andere Zeilen habe ich getestet, die werden berechnet. Auch bei Mehrfachangaben bleibt Zeile 29 unberücksichtigt.
    Das Verhalten ist in der Online Version genauso.
    Hat das einen Sinn oder ist es ein Programmfehler?

    #2
    Der Überschussanteil ist in Zeile 25 der ersten Anlage V zu erklären, nicht in Zeile 29!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Moin!
      Danke für die schnelle Antwort.
      Das ist geschickt von dem Problem mit Zeile 29 abgelenkt ;-)
      Warum erscheinen Beträge aus Zeile 29 nicht in der Berechnung?

      Freundliche Grüße
      picapica

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        #4
        Warum erscheinen Beträge aus Zeile 29 nicht in der Berechnung?
        Hast du § 15b EStG schon mal gelesen? https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15b.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nein, aber dafür gibt es ja hier Menschen, die das lesen und verstehen können und die Fragen der 'Dummen' beantworten. Schlimm genug, dass man sich plötzlich (durch den Tod eines anderen) mit so vielen Themen einer Parallelwelt beschäftigen muss. Sorry, falsches Thema.
          Elster könnte an Zeile 25 zusätzlich 'Erbengemeinschaft' oder 'Übertrag aus gesonderter Feststellung' dranschreiben, und bei Zeile 29 irgendwas von 'Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen'. Vielleicht würde das helfen.

          Schönen Sonntag
          picapica

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            #6
            Hallo,

            Eigentlich ist es nicht im Sinne der Gesetzgeber, Regierung, Lobbyisten, seine Steuererlärung selbst zu fertigen,
            deshalb jede Menge Paragraphen, Anwendungen Ausnahmen, Sonderregelungen
            Wäre mal interessant zu wissen, wieviel Steuern der Staat unberechtigt einkassiert.
            Warum geht es nicht wie in Schweden?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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