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Teilzeitarbeit und Analge N

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    Teilzeitarbeit und Analge N

    Hallo Liebe ELSTER Forum Community,
    ich habe eine Frage zur Anlage N und Teilzeit. Meine Freundin arbeitet im öffentlichen Dienst mit 75%, also Teilzeit.
    Nachdem ich Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung ausgefühlt habe, kommt es zu einer Forderung von 143€
    Bei der Ausführlichen Darstellung lies sich diese Forderung auch nachvollziehen.
    Der Grund ist, dass Kirchensteuern und Solidaritätszuschlag festgesetzt sind, diese werden mit 100% wohl berechnet.
    Dadurch, dass meine Freundin nur 75% arbeitet, ist dort weniger eingezahlt worden als festgesetzt.

    Jetzt meine Frage. Kann man im Elsterforumlar irgendwo eintragen das nur 75% gearbeitet wurde. So dass die festgesetzten Beiträge angepasst werden.
    Ansonsten würde ja jeder nachzahlen müssen, der nicht 100% arbeiten geht!?

    Eine weitere Möglichkeit wäre, dass wir unserer Kinderbetreuungskosten, die ich bisher allein abgesetzt habe, aufteilen. Ob das Sinnvoll ist, weiß ich noch nicht.
    Oder wir machen einfache keine für sie.

    Viel Grüße


    #2
    ???

    Soli und Kirchensteuer bemessen sich an der festgesetzten Einkommensteuer.

    Die Einkommensteuer bemisst sich am zu versteuernden Einkommen.

    Da es völlig egal ist, ob man dieses in 40 oder 30 Wochenstunden, oder nur zwischen März und Juni erwirtschaftet, ist die von dir gewünschte Eingabe nicht vorhanden.

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      #3
      Hallo,

      muss nur Kist und Soli nachgezahlt werden?
      wurde die Anlage Kind ausgefüllt?
      Sind schon die unmöglichsten Dinge vorgekommen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Anlage Kind habe ich noch nicht ausgefühlt. Wir sind unverheiratet. Ich bin noch am tüfteln ob wir das zu je 50% absetzten sollen oder einer von uns beiden, voll.
        Am Bild ist zu sehen, was mir die Vorrechnung ausspuckt. Wenn ich Analge Kind hinzufüge komme ich auf ein für uns postiven Ergebniss. Mich wurmt halt das mit der Lohnsteuerbescheinung.
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
        Diese Galerie hat 1 Bilder
        Zuletzt geändert von Sascha1984; 26.07.2020, 11:07.

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          #5
          Hallo,

          Normalerweise ist in der Lohnsteuerbescheinigung ein Kinderfreibetrag (müsste in diesem Falle 0,5 sein)
          eingetragen. Der Kinderfreibetrag wirkt sich auf die Höhe des Soli und die Kirchensteuer aus.
          Dementsprechend wurde vom AG KiSt und Soli abgezogen.
          Füllst du bei deiner Erklärung keine Anlage Kind(das müsst ihr beide) aus.
          wird natürlich Soli und KISt ohne Kinderfreibetrag berechnet und das Ergebnis siehst du ja.
          Die Lohnsteuerbescheinigung ist sicher korrekt.
          Du hast die Erklärung zuerst falsch ausgefüllt, weil ohne Anlage Kind

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Du hast die Erklärung zuerst falsch ausgefüllt, weil ohne Anlage Kind
            Und, damit keine Missverständnisse beim Fragesteller aufkommen: eine Anlage Kind in der Erklärung jedes Elternteils mit jeweils halbem Kindergeld, egal wer es ausgezahlt bekommt.

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              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen

              Und, damit keine Missverständnisse beim Fragesteller aufkommen: eine Anlage Kind in der Erklärung jedes Elternteils mit jeweils halbem Kindergeld, egal wer es ausgezahlt bekommt.
              Danke, das wäre meine nächste Frage gewesen. Top!

              Vielen Dank euch allen. Jetzt passt es.

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