Hallo Liebe ELSTER Forum Community,
ich habe eine Frage zur Anlage N und Teilzeit. Meine Freundin arbeitet im öffentlichen Dienst mit 75%, also Teilzeit.
Nachdem ich Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung ausgefühlt habe, kommt es zu einer Forderung von 143€
Bei der Ausführlichen Darstellung lies sich diese Forderung auch nachvollziehen.
Der Grund ist, dass Kirchensteuern und Solidaritätszuschlag festgesetzt sind, diese werden mit 100% wohl berechnet.
Dadurch, dass meine Freundin nur 75% arbeitet, ist dort weniger eingezahlt worden als festgesetzt.
Jetzt meine Frage. Kann man im Elsterforumlar irgendwo eintragen das nur 75% gearbeitet wurde. So dass die festgesetzten Beiträge angepasst werden.
Ansonsten würde ja jeder nachzahlen müssen, der nicht 100% arbeiten geht!?
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass wir unserer Kinderbetreuungskosten, die ich bisher allein abgesetzt habe, aufteilen. Ob das Sinnvoll ist, weiß ich noch nicht.
Oder wir machen einfache keine für sie.
Viel Grüße
ich habe eine Frage zur Anlage N und Teilzeit. Meine Freundin arbeitet im öffentlichen Dienst mit 75%, also Teilzeit.
Nachdem ich Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung ausgefühlt habe, kommt es zu einer Forderung von 143€
Bei der Ausführlichen Darstellung lies sich diese Forderung auch nachvollziehen.
Der Grund ist, dass Kirchensteuern und Solidaritätszuschlag festgesetzt sind, diese werden mit 100% wohl berechnet.
Dadurch, dass meine Freundin nur 75% arbeitet, ist dort weniger eingezahlt worden als festgesetzt.
Jetzt meine Frage. Kann man im Elsterforumlar irgendwo eintragen das nur 75% gearbeitet wurde. So dass die festgesetzten Beiträge angepasst werden.
Ansonsten würde ja jeder nachzahlen müssen, der nicht 100% arbeiten geht!?
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass wir unserer Kinderbetreuungskosten, die ich bisher allein abgesetzt habe, aufteilen. Ob das Sinnvoll ist, weiß ich noch nicht.
Oder wir machen einfache keine für sie.
Viel Grüße
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