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Bonusnachzahlung alter Arbeitgeber und ALG I

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    Bonusnachzahlung alter Arbeitgeber und ALG I

    Guten Abend,
    Ende 2018 wurde mein Arbeitsverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber beendet. Danach habe ich bis zum Beginn meiner neuen Tätigkeit am 1.04.2019 ALG I bezogen. Im Mai 2019 bekam ich dann noch einen relativ hohen Bonus des alten Arbeitgebers ausgezahlt (hier wurden keine Sozialabgaben gezahlt, nur Lohnsteuer abgezogen). Ich frage mich nun, wo dieser Bonus in der Lohnsteuerbescheinigung angeben werden muss, weil es ja im Prinzip "Lohn" aus dem Jahr 2018 ist? Und in dem Vordruck für 2019 kann ich den Zeitraum ja nicht ändern. Wie trage ich also diesen Bonus ein?
    Herzlichen Dank für einen Hinweis!

    #2
    Guten Abend,
    Ende 2018 wurde mein Arbeitsverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber beendet. Danach habe ich bis zum Beginn meiner neuen Tätigkeit am 1.04.2019 ALG I bezogen. Im Mai 2019 bekam ich dann noch einen relativ hohen Bonus des alten Arbeitgebers ausgezahlt (hier wurden keine Sozialabgaben gezahlt, nur Lohnsteuer abgezogen). Ich frage mich nun, wo dieser Bonus in der Lohnsteuerbescheinigung angeben werden muss, weil es ja im Prinzip "Lohn" aus dem Jahr 2018 ist? Und in dem Vordruck für 2019 kann ich den Zeitraum ja nicht ändern. Wie trage ich also diesen Bonus ein?
    Herzlichen Dank für einen Hinweis!

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      #3
      Du hast doch auch eine Lohnsteuerbescheinigung 2019 für diesen Bonus erhalten. Der ist im Jahr 2019 zu erklären und zwar genauso,

      wie das auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24,
        in der Abrechnung des Bonus steht "Entgeltabrechnung März 2019", aber das ist ja nicht ganz richtig, weil ich bereits zum 31.12.2018 aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Merkwürdigerweise steht in der Abrechnung aber auch "Austrittsdatum 31.03.2019", das ist aber definitiv nicht korrekt.

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          #5
          Das mag objektiv aus deiner Sicht nicht richtig sein, entspricht aber den geltenden Vorschriften, was den Zufluss angeht. Der ist nun mal erst 2019 erfolgt!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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