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Steuerberechnung bei Kapitalerträgen

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    Steuerberechnung bei Kapitalerträgen

    Bei der Steuerberechnung werden die Kapitalerträge in die Tarifberechnung einbezogen. Die Kapitalerträge unterliegen jedoch nur der Abgeltungssteuer von 25%. Wenn man den Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hat und bei der Steuerberechnung eigentlich eine Erstattung zu erwarten hat, rechnet das Programm aber eine Nachzahlung aus - das kann doch nicht sein?
    Zuletzt geändert von Marina60; 19.06.2010, 14:56.

    #2
    AW: Steuerberechnung bei Kapitalerträgen

    Hallo Marina60,

    was hast du denn in der Anlage KAP ausgefüllt?

    Wenn es nur um die Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrages (801 Euro) geht, weil die Freistellungsaufträge ungünstig oder gar nicht gestellt wurden, dann muss ein Antrag auf "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" gestellt werden, KAP Zeile 5.

    Im Übrigen werden die Kapitalertäge seit der Einführung der Abgeltungsteuer nie mit mehr als 25%+Soli besteuert. Selbst bei der Günstigerprüfung (Zeile 4) wird - wie der Name schon sagt - der persönliche Steuersatz nur angewandt, wenn es günstiger ist (grob bis ~15.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Steuerberechnung bei Kapitalerträgen

      Hallo Stefan,

      wir sind ja ganz einer Meinung - nur das Programm weiß das nicht. Hab auch das Kreuz bei Günsteigerprüfung gemacht usw. Bei der Steuerberechnung werden jedoch die Kapitalerträge ganz normal in die Summe der Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen einbezogen und die Steuer nach dem Grundarif berechnet. Die Kapitalerträge werden bei der Berechnung nicht separat gehalten und nur mit 25% versteuert! Hat denn das noch keiner gemerkt?

      Marina60

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        #4
        AW: Steuerberechnung bei Kapitalerträgen

        Warum soll eine Günstigerprüfung durchgeführt werden, wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist? Entweder, die Freitbeträge waren richtig verteilt, dann stellt sich die Sinnfrage des Ausfüllens der Anlage KAP, oder nicht, dann ist das aber ein Fall für Zeile 5.

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          #5
          AW: Steuerberechnung bei Kapitalerträgen

          Hallo Marina60,

          ich stimme dir zu, dass es bei der (unverbindlichen!) Berechnung von Elster mitunter Fehler gibt, und zwar auch bei der Günstigerprüfung (ich habe da auch schon Überaschungen erlebt).

          Aber wie gesagt (auch von neysee): Allein für die Rettung des Sparer-Pauschbetrages muss nur ein Antrag auf "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" gestellt werden (Zeile 5). Dabei werden dann die Kapitalerträge getrennt vom sonstigen Einkommen gehalten und nur mit 25%+Soli besteuert.

          Vielleicht sagst du nochmal, was du eigentlich möchtest. Und wenn es die Günstigerprüfung ist, auch warum.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Steuerberechnung bei Kapitalerträgen

            Bin endlich auf die Idee gekommen, das neueste Update runterzuladen - zumindest werden die Kapitalerträge jetzt nicht mehr in die Steuerberechnung einbezogen. Aber der Erstattungsbetrag, der sich ergibt, wenn man den Sparenpauschbetrag nicht ausgeschöpt hat, wird vom Programm nicht ermittelt. Ich warte jetzt erst mal ab, was im Bescheid steht.

            Also vielen Dank erst mal für die angebotene Hilfe!

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