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Übungsleiterpauschale in die EÜR oder/und Anlage S?

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    Übungsleiterpauschale in die EÜR oder/und Anlage S?

    Liebe Leute,

    auf die Gefahr hin, dass die Frage schon mal irgendwann gestellt wurde und ich den Beitrag nur nicht gefunden habe - könnte irgendein Kundiger mal für Dummies erklären, wo die Übungsleiterpauschale in die Steuererklärung hin muss?
    Ich habe gesehen, dass man es in der EÜR in Zeile 91 eintragen könnte.
    Das heißt für mich als freiberufliche Musiklehrerin also, dass der Gewinn, den ich in die Anlage S eintrage schon abzüglich der Übungsleiterpauschale ist. Habe ich das soweit richtig verstanden?
    Dann steht aber in der Anlage S in Zeile 44 bei Sonstiges noch irgendwas von "nebenberuflichen Einnahmen" und "davon steuerfrei behandelt"... Muss ich da noch was eintragen, oder wäre das dann doppelt gemoppelt? Die Übungsleierpauschale greift ja nur bei nebenberuflicher Tätigkeit...
    Bin gerade total verwirrt... Ich freue mich über jede Hilfe und danke schon mal im Voraus!

    #2
    Das heißt für mich als freiberufliche Musiklehrerin also, dass der Gewinn, den ich in die Anlage S eintrage schon abzüglich der Übungsleiterpauschale ist. Habe ich das soweit richtig verstanden?
    Das weiß ich schon deshalb nicht, weil ich ja nicht weiß, für wen du arbeitest, von wem du also deine Honorare bekommst.

    Die Übungsleiterpauschale greift ja nur bei nebenberuflicher Tätigkeit.
    Das ist richtig, aber auch das kann ich bei deiner Fragestellung nicht beurteilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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