Liebe Leute,
auf die Gefahr hin, dass die Frage schon mal irgendwann gestellt wurde und ich den Beitrag nur nicht gefunden habe - könnte irgendein Kundiger mal für Dummies erklären, wo die Übungsleiterpauschale in die Steuererklärung hin muss?
Ich habe gesehen, dass man es in der EÜR in Zeile 91 eintragen könnte.
Das heißt für mich als freiberufliche Musiklehrerin also, dass der Gewinn, den ich in die Anlage S eintrage schon abzüglich der Übungsleiterpauschale ist. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Dann steht aber in der Anlage S in Zeile 44 bei Sonstiges noch irgendwas von "nebenberuflichen Einnahmen" und "davon steuerfrei behandelt"... Muss ich da noch was eintragen, oder wäre das dann doppelt gemoppelt? Die Übungsleierpauschale greift ja nur bei nebenberuflicher Tätigkeit...
Bin gerade total verwirrt... Ich freue mich über jede Hilfe und danke schon mal im Voraus!
auf die Gefahr hin, dass die Frage schon mal irgendwann gestellt wurde und ich den Beitrag nur nicht gefunden habe - könnte irgendein Kundiger mal für Dummies erklären, wo die Übungsleiterpauschale in die Steuererklärung hin muss?
Ich habe gesehen, dass man es in der EÜR in Zeile 91 eintragen könnte.
Das heißt für mich als freiberufliche Musiklehrerin also, dass der Gewinn, den ich in die Anlage S eintrage schon abzüglich der Übungsleiterpauschale ist. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Dann steht aber in der Anlage S in Zeile 44 bei Sonstiges noch irgendwas von "nebenberuflichen Einnahmen" und "davon steuerfrei behandelt"... Muss ich da noch was eintragen, oder wäre das dann doppelt gemoppelt? Die Übungsleierpauschale greift ja nur bei nebenberuflicher Tätigkeit...
Bin gerade total verwirrt... Ich freue mich über jede Hilfe und danke schon mal im Voraus!
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