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Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

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    Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

    Hallo Zusammen,
    habe einfache Steuererklärung gemacht, eine geschiedene Mutter von 2 Kindern (4 und 6), nur Eink aus N, nix weiter. Habe Anlage K für beide Kinder mit richtigen Angaben ausgefüllt, das Programm gibt mir keinen Fehlerhinweis. Wenn ich Steuer berechnen lasse, erscheint PDF mit nachstehendem Fehlertext und rechnet nicht:

    "AHW Abbruch-Hinweise
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollteeine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

    Kann mir da wer weiterhelfen? Weiß nicht, was hier zu tun ist, wie gesagt, Angaben rauf unter runter geprüft, da ist nix falsch. Kann es sein, dass die Anwendung rumzickt, weil die Kinder noch keine Ident-Nr. haben?!

    Habe bei einder anderen EST-Erklärung ähnliche Situation und Angaben in Anlage K, da habe ich keine Probleme, obwohl Kinder auch noch keine Ident-Nr. haben.

    Oder ist das Problem, dass die Steuerpflichtige derzeit noch keine Steuer-Nr. hat und die nach der Scheidung erst beantragt werden muss?!

    Danke im voraus!
    Steffi
    Zuletzt geändert von steffitravolta; 19.06.2010, 22:21.

    #2
    AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

    wenn da steht, das die angaben zu kindergeld und verhaeltnis ueberprueft werden sollen, so wäre dies erstmal zu überprüfen. zB wurde beim kindergeld der kinderbonus in höhe von 100 berücksichtigt? also bei zusammenveranlagung kindergeld 2068 euro pro kind, bei getrennter oder einzelveranlagung 1034 euro.
    darüberhinaus gibt es bei getrennter oder einzelveranlagung keine ehefrau, die kreuzchen gehören immer beim steuerpflichtigen hin, der zweite leibliche elternteil gehört nicht in zeile 9 sondern zeile 10 etc.

    um sonst weiter zu helfen, fehlen weitere angaben zB geburtsjahre der kinder, veranlagunsgart, familiärer status, verwendete programmversion...

    PS: mit steuernummer oder id-nummer hat das nichts zu tun

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      #3
      AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

      Hallo,

      das Programm beanstandet, dass die Angaben zum Kindschaftsverhäldnis unvollständig sind obwohl ich angekreuzt habe, das es sich um ein leibliches Kind handelt (sowohl beim Ehemann als auch bei der Ehefrau).

      Wo kann der Fehler sein?

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        #4
        AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

        handelt es sich um eine zusammenveranlagung?

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          #5
          AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

          Hi,
          vielen Dank, nach Update und vergessenem Bonus tut es das Programm jetzt.

          Grüße,
          Steffi

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            #6
            AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

            Tut mir leid, ich bekomme mit zwei Anlagen Kinder keine Berechnung der Steuern hin.
            Programm ist aktuell, Berechnung streikt.

            1. Hinweis:
            Mein ältester Sohn ist 1984 geboren, also 25 Jahre alt. Kindergeld gibt es trotzdem, weil Verlängerungsgründe vorliegen (Wehrdienst).
            Ich habe probehalber seinen Geburtsjahrgang geändert, danach geht Plausi-Check und Steuerberechnung!

            Ich teste weiter.

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              #7
              AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

              Ist denn der Verlängerungsgrund, nämlich die Dienstzeit eingetragen? Hellsehende ElsterFormular gibt es nämlich noch nicht.

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                #8
                AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

                Noch einmal getestet:

                Die Steuerberechnung ist zu restriktiv, was das Geburtsjahr des Kindes angeht!

                Abhilfe: Das Geburtsjahr zur Berechnung heraufsetzen, dann klappt es.

                Nicht vergessen, zur Übertragung der Daten die richtigen Geburtsjahre eintragen. Im Amt gibt es hoffentlich andere Software zur Prüfung und Berechnung.

                Mein Wunsch: beseitigen dieser Lücke im Update oder in der nächsten Version 2010/2011

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                  #9
                  AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

                  Wer Kindergeld länger als die Normzeit bezieht, muss mindestens halbjährlich viele Formulare ausfüllen, um die Leistung zu bekommen. Ich möchte dies nicht alles noch einmal machen - einmal reicht wirklich.

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                    #10
                    AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

                    Zitat von crirax Beitrag anzeigen
                    Die Steuerberechnung ist zu restriktiv, was das Geburtsjahr des Kindes angeht!
                    So muss es sein, und dass bei mir die Berechnung geht, wenn die Dienstzeit eingetragen wurde, bilde ich mir nur ein.

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                      #11
                      AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

                      Wie Neysee schon schrieb:

                      Wenn zusätzlich zu den Angaben in Zeile 14 der Anlage KIND auch die Zeile 20 mit der Dauer des Wehrdienstes eingetragen wird, geht (zumindest bei mir) die Steuerberechnung ohne am Geburtsdatum rumzubasteln.

                      Ich glaub nicht, dass hier ein Update erforderlich ist ;-)
                      UserElster

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                        #12
                        AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

                        Wenn du es ohne die Eintragungen zum Grundwehrdienst abgesendet hast, wird sich wohl das Finanzamt nochmal bei dir melden und nachfragen = Verzögerung des Geldrückflusses.
                        (am besten nochmal übermitteln - am einfachsten geht das natürlich wenn du mit Authentifizierung übermittelts - kein Papier und Porto für dich!)

                        PS: Ausserdem kannst du dann keinen korrekten Vergleich der Steuererklärung mit den Steuerbescheiddaten vornehmen, wenn du die Option Daten abholen ausgewählt hast.
                        Zuletzt geändert von Max_v_S; 30.08.2010, 11:27.
                        LG MAX v S.

                        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                          #13
                          AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

                          Hallo, ich bin neu und habe eher auch eine frage als eine antwort
                          ich bekomme für 2009 die fehlermeldung, angaben zur gemeinsamen oder getrennten erklärung fehlen! ich bin seit 2005 geschieden habe das auch eingetragen und habe die letzten 3 steuererklärungen auch nur für mich gemacht. mache ich jedoch eine angabe für getrennte veranlagung, will das system die daten meiner exfrau haben!
                          kann mir jemand helfen, danke

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                            #14
                            AW: Fehlerhinweis ohne Fehler?! Elster rechnet Steuer nicht!

                            Sie dürfen keine Angaben zur getrennten Veranlagung machen.
                            Da Sie geschieden sind, kommt nur eine Einzelveranlagung in Frage.

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