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Verlustvortrag für spätere Jahre verwenden

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    Verlustvortrag für spätere Jahre verwenden

    Guten Tag... ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass ich hier meine Frage beantwortet bekomme :-)

    Per Finanzamtbescheid vom 31.12.18 habe ich einen vortragsfähigen Gewerbeverlust für die Jahre 2017 und 2018 erhalten.
    Dieser Verlust resultiert aus den Kosten für meine Meisterschule, die ich 2017/2018 besucht habe.
    In 2019 habe ich glücklicherweise wieder einen Gewinn erzielt, der aber unter der Einkommensteuerfreigrenze liegt.

    Wenn ich es bei meinen vielen Recherchen im Internet richtig verstehe, zieht das Finanzamt den Gewerbeverlust automatisch ab, wenn ich es nicht anders angebe. Dann wäre er für mich verloren und würde 2019 somit auch gar nichts nützen.
    Ich habe aber gelesen, dass Gewerbeverluste erst nach 7 Jahren verfallen.

    Könnte ich also 2019 ‚sozusagen‘ überspringen und die Nutzung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf die folgenden Jahre 2020 etc. verschieben?? Und wenn ja, wo trage ich das im Elsterformular richtig ein?
    Anlage ‚Sonstiges’ habe ich mir schon angeschaut, aber das scheint mir nicht die richtige Stelle zu sein.

    Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
    Zuletzt geändert von SDou; 29.07.2020, 13:36.

    #2
    Hallo,

    Was ist ein Gewerbeverlust?
    Meinst du negative Einkünfte?
    Falls du diese Frage mit ja beantwortest:
    Ein Verlustvortrag wird immer mit Einkünften des folgenden Jahres verrechnet.
    Also kein Überspringen.
    Beispiel: Verlustvortrag (= negative Einkünfte) 2017 2500.- 2018 1500.-
    Einkünfte 2019 5000.- Verlustvortrag ist weg

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Und deswegen warst Du auch verpflichtet bis zum 31.07.2020 eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 56 Satz 2 EStDV).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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