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Steuererklärung Aufforderung !!!!!!
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AW: Steuererklärung Aufforderung !!!!!!
Die Antwort darauf, was das FA von dir haben will, lautet immer noch so, wie Petzer sie schon vor einem halben Jahr auf deine im wesentlichen inhaltsgleiche Frage gegeben hat: Eine EÜR reicht natürlich nicht, du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der der aus der EÜR errechnete Gewinn aus deinem Gewerbe enthalten ist.
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AW: Steuererklärung Aufforderung !!!!!!
Hallo chalzo.
wenn du dieses Jahr das Gewerbe ABMELDEST (nicht nur nichts mehr machen aber nicht beim Gewerbeamt abmelden) musst du auch für dieses Jahr (2010) noch eine:
- Einnahme/Überschussrechnung
- Einkommensteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung (mindest die Angaben zum Kleinunternehmer, falls du keine Umsatzsteuer ausgewiesen hast und Vosrteuern geltend gemacht hast!)
abgeben.
Solage du NICHT abmeldest bist du zur Erklärungsabgabe verpflichtet, ob du Einnahmen hattest oder nicht.LG MAX v S.
(Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)
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