Ich bin Freiberuflerin und sitze an der EÜR für 2019 und jetzt an der AFA.
2018 hat mir eine Freundin geholfen, die sich jetzt nicht mehr meldet.
Daher habe ich nur die Angaben aus 2017, noch vom Steuerberater. Unter "Anschaffungs-/ Herstellungskosten/ Einlagewert steht 2.404,92 €. Keine Ahnung mehr, wofür das war.Am Ende der Zeile steht unter "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums" 3,00 €.
In 2018 hatte ich nur zwei GWG für zusammen ca. 300 €. In 2019 auch wieder nur ein GWG über ca. 530 €. Die gehen doch nicht in die AFA, oder?
Muss ich jetzt überhaupt noch eine AFA erstellen? Und wo trage ich evtlle "Reste" ein?
Ich wäre für eine SCHNELLE Antwort wirklich sehr dankbar! Morgen ist Abgabetermin! Sorry, aber dass meine Freundin sich nicht meldet, hatte ich nicht eingeplant ;-)
2018 hat mir eine Freundin geholfen, die sich jetzt nicht mehr meldet.
Daher habe ich nur die Angaben aus 2017, noch vom Steuerberater. Unter "Anschaffungs-/ Herstellungskosten/ Einlagewert steht 2.404,92 €. Keine Ahnung mehr, wofür das war.Am Ende der Zeile steht unter "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums" 3,00 €.
In 2018 hatte ich nur zwei GWG für zusammen ca. 300 €. In 2019 auch wieder nur ein GWG über ca. 530 €. Die gehen doch nicht in die AFA, oder?
Muss ich jetzt überhaupt noch eine AFA erstellen? Und wo trage ich evtlle "Reste" ein?
Ich wäre für eine SCHNELLE Antwort wirklich sehr dankbar! Morgen ist Abgabetermin! Sorry, aber dass meine Freundin sich nicht meldet, hatte ich nicht eingeplant ;-)
Kommentar