Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meine Steuererklärungen für mein Masterstudium in 2018 und 2019 abzugeben.
In beiden Jahren werde ich unabhängig von einander einen Verlustvortrag bilden, in 2020 habe ich angefangen zu arbeiten.
ESt 2018 habe ich bereits (gestern) eingereicht.
Nun die Frage: Kann ich die ESt für 2019 direkt hinterher reichen und wird dann der Verlustvortrag für 2018 und 2019 gemeinsam berücksichtigt? Oder muss ich warten, bis der Verlustvortrag für 2018 festgestellt ist, um dann die ESt für 2019 einzureichen?
Würde vermeiden wollen, dass der Verlustvortrag von 2018 "verpufft", weil die ESts unabhängig von einander bearbeitet werden.
Vielen Dank schon mal
ich bin gerade dabei meine Steuererklärungen für mein Masterstudium in 2018 und 2019 abzugeben.
In beiden Jahren werde ich unabhängig von einander einen Verlustvortrag bilden, in 2020 habe ich angefangen zu arbeiten.
ESt 2018 habe ich bereits (gestern) eingereicht.
Nun die Frage: Kann ich die ESt für 2019 direkt hinterher reichen und wird dann der Verlustvortrag für 2018 und 2019 gemeinsam berücksichtigt? Oder muss ich warten, bis der Verlustvortrag für 2018 festgestellt ist, um dann die ESt für 2019 einzureichen?
Würde vermeiden wollen, dass der Verlustvortrag von 2018 "verpufft", weil die ESts unabhängig von einander bearbeitet werden.
Vielen Dank schon mal
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