Als Freiberuflern muss ich zum ersten Mal die Anlage EÜR ausfüllen und wäre dankbar für Unterstützung - ich habe nach Begriffen wie "Entnahmen" gegoogelt, aber trotzdem nicht verstanden, was ich da eintragen soll. Und wohin kommen betriebliche Ausgaben wie z. B. Neuanschaffung von Geräten etc?
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Zu den Entnahmen zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen,
sondern auch die Geldentnahmen (z. B. privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse).
Geräte gehören in der Regel zu den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Die müssen entweder im Anlageverzeichnis erfasst und über die
Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA) oder sie werden als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) behandelt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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