Guten Tag,
meine Situation ist wie folgt:
Ich habe im Juli 2019 einen Dienstwagen mit 1%-Regelung bekommen, in der Lohnabrechnung taucht er mit Sachbezug PKW 1%, Sachbezug Whg./Arbeitsst., Sachbezug PKW/Abzug auf.
Meine Frage dazu lautet, ob ich den Dienstwagen als Geldwerten Vorteil eintragen muss oder ob die Daten dem Finanzamt vorliegen und ob ich trotz Dienstwagen in Zeile 35 die zurückgelegten KM zwischen Wohnort und Arbeitsstätte angeben soll/darf.
Ich hoffe die Frage ist verständlich genug formuliert.
MfG Yannik
meine Situation ist wie folgt:
Ich habe im Juli 2019 einen Dienstwagen mit 1%-Regelung bekommen, in der Lohnabrechnung taucht er mit Sachbezug PKW 1%, Sachbezug Whg./Arbeitsst., Sachbezug PKW/Abzug auf.
Meine Frage dazu lautet, ob ich den Dienstwagen als Geldwerten Vorteil eintragen muss oder ob die Daten dem Finanzamt vorliegen und ob ich trotz Dienstwagen in Zeile 35 die zurückgelegten KM zwischen Wohnort und Arbeitsstätte angeben soll/darf.
Ich hoffe die Frage ist verständlich genug formuliert.
MfG Yannik
Kommentar