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Möglicher Fehler in Elster ?

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    Möglicher Fehler in Elster ?

    Guten morgen zusammen ,

    Da ich hier ganz neu bin habe ich grade mal die suche 10 minuten durchleutet , ebenfalls konnten die großen sucher im internet mir nicht weiterhelfen .

    Nun zum problem .

    Heute morgen kam die mail zur abholung des steuerbescheides . Hat alles top funktionert , nur mit einem kleinen haken .

    Bei Insgesamt steht kein betrag , das feld ist einfach leer .

    Daraus ergibt sich mir die vermutung das da ein fehler sein könnte . Ein erneutes abholen des bescheides ist ja nicht möglich . ( datenübermtlungsfehler etc )

    Ich kann nun nicht ersehen ob ich - minus steuern zurückbekomme oder + nachzahlen muss .

    Falls das.schon mal gefragt wurde bitte ich um entschuldigung , da ich es dann in der suche nicht gefunden habe .

    #2
    Mit welchem Programm hast Du die Einkommensteuererklärung übermittelt, damit wir das richtig zuordnen können ? Mit dem Elsterforum sicherlich nicht, auch wenn Du das durch Deine Wahl des entsprechenden Unterforums behauptest.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Mit dem kostenlosen Elster PC program welches letzmalig genutz werden konnte da es umgestellt wird auf die online version .

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        #4
        Du brauchst Dir nicht die Finger wund zu tippen, einfach der Name, der auf dem Programm steht (= Elsterformular) genügt. Ich verschiebe mal
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Du musst unterscheiden die Bescheiddatenabholung (1) und der elektronische Steuerbescheid (2). (1) ist lediglich ein Service der Finanzverwaltung zum schnellen Abgleich, ob das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist. Dieser Service ist rechtlich ohne jeden Belang, der Papierbescheid folgt auf dem üblichen Postweg und nur der Papierbescheid ist anfechtbar. (2) hingegen ersetzt den Papierbescheid, ein Papierbescheid kommt also nicht mehr. (2) wird erstmals für die Einkommensteuer 2019 angeboten.

          Da Elsterformular den elektronischen Bescheid (2) überhaupt nicht im Portefolio hat, auch nicht für 2019, und Du mit Elsterformular arbeitest, kannst Du also nur die Bescheiddatenübermittlung (1) meinen. Da da kein Zugriff auf eventuelle Vorauszahlungen besteht, die gibt es nur im echten Bescheid, ist klar, dass das "Was muss ich zahlen ? Was bekomme ich erstattet ?" sinnvollerweise in der Bescheiddatenabholung gar nicht dargestellt wird, da es mangels Berücksichtigung von Vorauszahlungen auch häufig falsch wäre und nur zur Verwirrung beitragen würde.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Welche Software verwendest Du denn zur Anzeige der PDF-Datei? Sind die anderen Zahlen vorhanden, so dass Du evtl. die Summe selber bilden kannst?

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              #7
              Danke für die antwort Picard777.

              Adobe Reader , ist halt nur seltsam das im Feld gar nichts steht . Ein fehler kann ja vorkommen , da ich diese vorgehensweise schon immer selber mache war ich sehr überrascht das nach etlichen erstellten Steuererklärungen , wo in allen fällen nach dem erstmaligen abholen des bescheides das Feld ausgefüllt und gut lesbar war . Als Datei und auch ausgedruckt.

              Ja , alles andere ist vorhanden.
              Zuletzt geändert von Jagneo; 14.08.2020, 15:34.

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                #8
                Ich habe Anfang August meine Bescheiddaten 2019 mit ElsterFormular abgeholt. Da steht am Anfang eine Tabelle, die in meinem Fall

                nicht richtig ist, weil ich Vorauszahlungen leiste. Die Festsetzung und die theoretische Nachzahlung kann ich aber dort ablesen.

                Irritierend ist allerdings der Text in der letzten Zeile der Tabelle. Dort steht nämlich: Steuer nach § 32c EStG, was Unsinn ist, weil

                ich überhaupt keine LuF-Einkünfte habe und dementsprechend auch keinen Antrag nach § 32c EStG stellen konnte.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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