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Student im Ausland + selbstständige Tätigkeit

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    Student im Ausland + selbstständige Tätigkeit

    Hallo alle zusammen,

    ich mache gerade meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen zu meiner Situation.
    Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland, studiere aber in Österreich (ich fahre für Prüfungen rüber, lebe sonst aber in D), bin aber auch in Österreich selbstständig tätig. In Deutschland verdiene ich nicht.
    Die Werbungskosten für Fahrten etc. gebe ich bei der Anlage N an, den Rest lasse ich dort frei, oder?
    Ich bin echt total verwirrt, ob ich in der Anlage AUS meine Einkünfte von der selbstständigen Arbeit in Ö angeben muss, oder in der Anlage S? Oder beides? Und wenn ja, wo genau jeweils?

    Danke schon mal im Voraus.

    #2
    Wenn Du in ElsterFormular eine Anlage im Fenster weitere Vordrucke markierst,dann kannst Du gleich in der Eingabehilfe nachlesen, für was diese Anlage gedacht ist. Bei der Anlage AUS steht dort dann:

    In der Anlage AUS sind die ausländischen Einkünfte zu erklären, unabhängig davon, ob mit dem Staat, aus dem sie stammen, ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder nicht.

    Angaben zu ausländischen Einkünften und Steuern
    • Fondsanteilen
    • Pauschal zu besteuernde Einkünfte im Sinne des § 34 c Abs. 5 EStG
    • Beteiligung an Betrieben oder Familienstiftungen
    • abgezogenen Steuern
    Das passt auf Dich nciht wirklich, oder?

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort- es steht aber auch dort (AUS): "Steuerpflichtige ausländische Einkünfte"- also müssten meine ausländische Einkünfte doch hier eingetragen werden, oder?

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        #4
        Zitat von flamingo12 Beitrag anzeigen
        Vielen Dank für die schnelle Antwort- es steht aber auch dort (AUS): "Steuerpflichtige ausländische Einkünfte"- also müssten meine ausländische Einkünfte doch hier eingetragen werden, oder?
        Da du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist ja auch erstmal dein Welteinkommen steuerpflichtig. Da es aber möglich ist, dass auch die anderen Staaten, in denen du Einkünfte hast, dafür auch gerne Steuern hätten und niemand gerne doppelt Steuern zahlen will, gibt es DBAs. Du wirst dich anhand des DBA zwischen D und A schlau machen müssen, wem das Besteuerungsrecht auf die Einkünfte in A zusteht und ob die Einkünfte in D ggfs. dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Davon hängt dann ab, wo die Beträge hinkommen. Näheres zu dem Thema erklärt dir dein Steuerberater.

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          #5
          Zitat von flamingo12 Beitrag anzeigen
          es steht aber auch dort (AUS): "Steuerpflichtige ausländische Einkünfte"
          Das steht da nicht. Mein Zitat oben ist vollständig.

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