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Ausfüllhilfe Anlage EÜR 2019

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    Ausfüllhilfe Anlage EÜR 2019

    Gibt es eine Ausfüllhilfe für die Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR 2019) und zwar mit Angaben,
    in welchen Zeilen man Bruttowerte und in welchen man Nettowerte eingeben muss.

    Beispiel Zeile 17 - Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer - muss man hier Brutto oder Nettowerte eintragen?
    Im Formular (auch bei Elster Online) kein Hinweis, auch nicht bei mir vorliegenden Ausfüllhilfen.

    Roberto

    #2
    https://www.elster.de/eportal/helpGl...fa%5F77%5F2019

    Was verstehst Du denn unter Brutto-Erstattung und Netto-Erstattung? Wenn Dir das Finanzamt im Jahr 2019 Umsatzsteuer erstattet hat - normalerweise aufgrund Deiner Umsatzsteuererklärung 2018 oder einer Voranmeldung - dann gehört der Betrag hier rein.

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      #3
      Hallo,

      vom FA erstattete Umsatzsteuer Brutto-oder Netto
      Was ist das für eine Frage.
      Schau mal ins Internet: Begriff Umsatzsteuer

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Die Zeile 17 darfst du nur ausfüllen, wenn es 2019 einen Vorsteuerüberhang gab, eine Zahllast gehört in die Zeile 64 der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          @L. E. Fant
          Leider keine genaue Beantwortung meiner Frage:
          Ist der ausgezahlte Betrag nun ein Bruttobetrag und diesen muss ich als Bruttowert eintragen (aber wo und wie wird dann die enthaltene Ust/MwSt) berücksichtigt oder
          muss ich daraus den Nettowert berechnen und den Nettowert eintragen ( und wo dann die Ust/MwSt?)?
          Ist die Ust-Rückzahlung ein Nettowert und ich muss diesen oder weiter nachzudenken 1:1 eintragen

          @FIGUL Das ist eine arrogante Antwort und keine Hilfe, das kannst Du auch lassen!

          @Charlie24
          Kapier ich nicht, bei Zeile 17 hab ich Ausfüllhilfen in denen steht: Hier die Umsatzsteuerrückzahlung eintragen - allerdigs ohne Angabe Brutto oder Netto

          Kommentar


            #6
            Zitat von Roberto_L_X Beitrag anzeigen
            @L. E. Fant
            Leider keine genaue Beantwortung meiner Frage:
            Ist der ausgezahlte Betrag nun ein Bruttobetrag und diesen muss ich als Bruttowert eintragen (aber wo und wie wird dann die enthaltene Ust/MwSt) berücksichtigt oder
            muss ich daraus den Nettowert berechnen und den Nettowert eintragen ( und wo dann die Ust/MwSt?)?
            Ist die Ust-Rückzahlung ein Nettowert und ich muss diesen oder weiter nachzudenken 1:1 eintragen

            @FIGUL Das ist eine arrogante Antwort und keine Hilfe, das kannst Du auch lassen!

            @Charlie24
            Kapier ich nicht, bei Zeile 17 hab ich Ausfüllhilfen in denen steht: Hier die Umsatzsteuerrückzahlung eintragen - allerdigs ohne Angabe Brutto oder Netto
            Hallo,

            was kapierst du nicht?
            Warum war meine Antwort arrogant?
            Dein Beitrag zeigt doch deutlich, dass du nichts verstanden hast.
            Wo gibt es bei einer erstatteten Umsatzsteuer Brutto oder Netto????

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Hallo_L_X,

              du trägst nur die Steuer ein, da gibt es doch kein Brutto oder Netto.

              Tschüß

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                #8
                Es gibt bei der Umsatzsteuer keinen Brutto- oder Nettowert, das ist doch nicht so schwer zu kapieren. Du addierst die Umsatzsteuerzahlungen

                des gesamten Jahres an das Finanzamt und ziehst davon alle Umsatzsteuererstattungen im gleichen Jahr ab. Bei einem Saldo zu deinen Gunsten

                trägst du den in Zeile 17 der EÜR ein, bei einem Saldo zugunsten des Finanzamts erfolgt der Eintrag in die Zeile 64. Beim Addieren musst du die

                10-Tagesregel beachten, die betrifft die im Januar 2020 entrichtete Umsatzsteuer für Dezember 2019 bzw für das 4. Quartal 2019. Falls die bis zum

                10.01.2020 überwiesen wurde oder falls ein Lastschriftmandat erteilt ist, gehört sie zur EÜR 2019, bei späterer Zahlung zur EÜR 2020.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich lehn mich mal aus dem Fenster und sage in Zeile 17 ist das Tara einzutragen

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Ich lehn mich mal aus dem Fenster und sage in Zeile 17 ist das Tara einzutragen
                    Man sollte den Fragesteller, der schon mit den Begriffen Brutto und Netto so seine Schwierigkeiten hat, nicht noch mehr verwirren.
                    Außerdem ist das die Tara!

                    Wenn es bezogen auf das gesamte Jahr keinen Vorsteuerüberhang gegeben hat, bleibt Zeile 17 schlicht leer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Man sollte den Fragesteller, der schon mit den Begriffen Brutto und Netto so seine Schwierigkeiten hat, nicht noch mehr verwirren..
                      Brutto, Netto, Tara kannte ich schon, seitdem ich mit meiner Mutter damals bei uns im Kolonialwarenladen war.Ja, ok, hängt immer vom Einzelnen ab, wie er mit den Begriffen umgeht. Aber wenn ich nicht wüsste dass die Umsatzsteuer weder ein Brutto- noch ein Nettobetrag ist, dann hätte es bei dem Begriff Tara bei mir Klick gemacht.

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Außerdem ist das die Tara!.
                      Tut mir leid, so ein Glück dass Du das trotzdem verstanden hast Hatte mich an das Taragewicht orientiert.

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