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Abbruch Steuerberechnung

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    Abbruch Steuerberechnung

    Meine Steuerdaten sind geprüft und o.K. Die Steuerberechnung wird abgebrochen mit dem Hinweis:"Sie haben eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge eingetragen, der dazugehörige laufende Versorgungsbezug abzgl. der Sonderzahlungen beträgt jedoch 0 "
    Was mache ich falsch, wo wird diese Bemessungsgrundlage eingetragen ? Was ist zu ändern ?

    #2
    AW: Abbruch Steuerberechnung

    Bei ElsterFormular macht man diese Angaben in der der Anlage N vorgeschalteten Lohnsteuerbescheinigung und zwar unter Nummer 29

    Handelt es sich vielleicht um einmalige Versorgungsbezüge?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abbruch Steuerberechnung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei ElsterFormular macht man diese Angaben in der der Anlage N vorgeschalteten Lohnsteuerbescheinigung und zwar unter Nummer 29

      Handelt es sich vielleicht um einmalige Versorgungsbezüge?
      Zunächst, Danke für die prompte Antwort, komme aber noch nicht weiter.

      Das sind Anteile einer Betriebsrente und von einer Deferred Compensationauszahlung. Habe per Belegübernahme die Daten ins Steuerformular gebracht.
      Das sind sowohl monatliche Zahlungen als auch ein einmaliger Jahresbeitrag.
      AG bescheinigt in Lohnsteuerbescheinigung N29 eine Bemessungsgrundlage, die der N 8 entspricht.
      Ich dachte die Betriebsrente ist voll zu versteuern.
      Habe schon mehrere Varianten probiert, Fehler bleibt konstant, obwohl Plausikontrolle o.K. ist, muss ich wieder Papier verwenden ?

      " AHW Abbruch-Hinweise
      Sie haben eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge
      eingetragen, der dazugehörige laufende Versorgungsbezug abzüglich der Sonderzahlungen beträgt
      jedoch 0 €. Für den Fall, dass Ihnen keine laufenden Versorgungsbezüge zugeflossen sind, löschen
      Sie bitte die erklärte Bemessungsgrundlage "

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        #4
        AW: Abbruch Steuerberechnung

        Lohnsteuerbescheinigungen sind nach meiner Erfahrung nicht immer fehlerfrei, speziell, wenn darin an unterschiedlichen Stellen Versorgungsbezüge auftauchen.

        Um konkrete Fehler zu finden, muss man in der Regel wissen, unter welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung welche Werte bescheinigt wurden.

        Das müssen nicht die echten Werte sein, aber es muss erkennbar sein, unter welchen Nummern identische Werte bescheinigt wurden.

        Vor kurzer Zeit hatte ich erst mal wieder einen Fall, bei dem die Lohnsteuerbescheinigung auch falsch ausgefüllt war: https://forum.elster.de/anwenderforu...ght=Sterbegeld

        Das ist aber keineswegs der erste Fall, das kommt immer wieder vor.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abbruch Steuerberechnung

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Lohnsteuerbescheinigungen sind nach meiner Erfahrung nicht immer fehlerfrei, speziell, wenn darin an unterschiedlichen Stellen Versorgungsbezüge auftauchen.

          Um konkrete Fehler zu finden, muss man in der Regel wissen, unter welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung welche Werte bescheinigt wurden.

          Das müssen nicht die echten Werte sein, aber es muss erkennbar sein, unter welchen Nummern identische Werte bescheinigt wurden.

          Vor kurzer Zeit hatte ich erst mal wieder einen Fall, bei dem die Lohnsteuerbescheinigung auch falsch ausgefüllt war: https://forum.elster.de/anwenderforu...ght=Sterbegeld

          Das ist aber keineswegs der erste Fall, das kommt immer wieder vor.
          Das klingt, als wenn es bei mir in die gleiche Richtung geht
          Ich habe zwei Lohnsteuerbescheinigungen a) Ehefrau b) Ehemann
          a) In 3 Summe a+b
          in 8 a
          in 29 a -121 Euro
          in 30 2015 Jahr
          in 8.2 b
          in 9.2 +3250
          in 29.2 b+3250
          in 30.2 2018 Jahr

          b) In 3 summe a+b+c
          in 8 a
          in 29 a
          in 30 2015 Jahr
          in 82 b
          in 292 b
          in 302 2015 Jahr
          in 83 c
          in 293 c
          in 303 2015 Jahr
          in 293 c

          Hoffe Darstellung verständlich, könnte aber per pers. Email Details senden.
          Danke im Voraus für die Klärung.

          Kommentar


            #6
            AW: Abbruch Steuerberechnung

            Es wird ein wenig dauern, bis ich das gedanklich umgesetzt habe, nachdem bei ElsterFormular die entsprechenden Nummern mit a und b untergliedert sind.

            Wo wurden denn die Einträge unter 9.2 bei ElsterFormular eingetragen? Außerdem habe ich nicht verstanden, worauf sich das +Zeichen vor 3250 bezieht: in 9.2 +3250

            Grundsätzlich gilt aber, dass zu Einträgen unter Nummer 9 oder auch 9.2 keine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag bescheinigt werden darf,

            da darf nur das Kalenderjahr angegeben werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Abbruch Steuerberechnung

              [QUOTE=steuerneuli;271844]Das klingt, als wenn es bei mir in die gleiche Richtung geht
              Ich habe zwei Lohnsteuerbescheinigungen a) Ehefrau b) Ehemann
              a) In 3 Summe a+b
              in 8 a
              in 29 a -121 Euro
              in 30 2015 Jahr
              in 8.2 b
              in 9.2 +3250
              in 29.2 b+3250
              in 30.2 2018 Jahr

              b) In 3 summe a+b+c
              in 8 a
              in 29 a
              in 30 2015 Jahr
              in 82 b
              in 292 b
              in 302 2015 Jahr
              in 83 c
              in 293 c
              in 303 2015 Jahr
              in 293 c

              Hoffe Darstellung verständlich, könnte aber per pers. Email Details senden.
              Danke im Voraus für die Klärung.[/QUOT


              Auf ein Neues !

              O.K. Wollte nicht die Einzelsummen im Forum verbreiten ,
              Die Buchstaben a b und c stehen jeweils für bescheinigte Beträge z.B. a = 5000 b= 8000 Summe a+b = 13.000 Euro
              a-121 bedeutet die Summe a - 121 d.h. Die Bemesssungsgrösse ist kleiner als der bescheinigte Beitrag oder B+3250 Bemesseungsgrösse ist um 3250 Euro grösser.

              Im Elster Formular Tauchen diese Daten unter N Punkt 3 auf Versorgungsbezüge mehrere Jahre Mit Betrag, Bemessungsgrundlage, Jahr

              In den Lohnsteuerbescheinigungen wird entweder 29.2 gebraucht oder 292


              BTW: So ganz verstehe ich diese Logik nicht. Ist die Bemessungsgrösse vom Jahr des Bezugsbeginns abhängig, ändert sich die im Laufe der Jahre ?

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                #8
                AW: Abbruch Steuerberechnung

                So ganz verstehe ich diese Logik nicht.
                So schwer ist das nicht zu verstehen. Die BMG für den Versorgungsfreibetrag bei einem laufenden Versorgungsbezug wird bei Versorgungsbeginn ermittelt und ändert sich normalerweise nicht mehr.

                Wenn im Beispiel der Ehefrau die Versorgung im Jahr 2015 begonnen hat, ist es ganz normal, wenn die BMG um 121,00 € unter dem laufenden Bezug des Jahres 2018 liegt. Laufende Versorgungsbezüge

                werden in aller Regel jährlich angepasst, sie steigen also im Lauf der Jahre. Die BMG steigt aber nicht mit, da gilt unverändert der Wert, der für 2015 ermittelt wurde.

                Noch einmal meine Nachfrage zur Klärung: Steht jetzt unter 9.2 exakt der Wert 3250 oder was ist mit dem Pluszeichen vor 3250 gemeint?

                Der Fehler betrifft meines Erachtens wahrscheinlich die Lohnsteuerbescheinigung der Ehefrau.

                Außerdem bist du wohl gar nicht mit ElsterFormular unterwegs, sondern mit der Webanwendung Mein ELSTER. Bei ElsterFormular würden nämlich alle Werte in eine Lohnsteuerbescheinigung übernommen

                und nicht direkt in die Anlage N.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Abbruch Steuerberechnung

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  So schwer ist das nicht zu verstehen. Die BMG für den Versorgungsfreibetrag bei einem laufenden Versorgungsbezug wird bei Versorgungsbeginn ermittelt und ändert sich normalerweise nicht mehr.

                  Wenn im Beispiel der Ehefrau die Versorgung im Jahr 2015 begonnen hat, ist es ganz normal, wenn die BMG um 121,00 € unter dem laufenden Bezug des Jahres 2018 liegt. Laufende Versorgungsbezüge

                  werden in aller Regel jährlich angepasst, sie steigen also im Lauf der Jahre. Die BMG steigt aber nicht mit, da gilt unverändert der Wert, der für 2015 ermittelt wurde.

                  Noch einmal meine Nachfrage zur Klärung: Steht jetzt unter 9.2 exakt der Wert 3250 oder was ist mit dem Pluszeichen vor 3250 gemeint?

                  Der Fehler betrifft meines Erachtens wahrscheinlich die Lohnsteuerbescheinigung der Ehefrau.

                  Außerdem bist du wohl gar nicht mit ElsterFormular unterwegs, sondern mit der Webanwendung Mein ELSTER. Bei ElsterFormular würden nämlich alle Werte in eine Lohnsteuerbescheinigung übernommen

                  und nicht direkt in die Anlage N.
                  Hallo Charlie24,
                  Habe die Hinweise noch einmal intensiv beleuchtet und bin zu folgender Lösung gekommen:
                  Fehler tritt sowohl im Elsterportal als auch im Elster-Formular auf.
                  Er liegt in der Konstellation
                  Feld 8.2. 14550
                  Feld 29.2 17800
                  Feld 30.2. 2018
                  Feld 32.2. 14550
                  wenn ich das Feld 32.2 lösche, geht die Rechnung durch. Der Betrag ist eine von mehreren Raten aus einer Pensionskasse( Gehaltsumwandlung)
                  Danke für die Tipps und Hinweise, alleine stochert man nur im Nebel.

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                    #10
                    AW: Abbruch Steuerberechnung

                    Unter 8.2 dürfen eigentlich nur laufende Versorgungsbezüge in Kombination mit Nachzahlungen bescheinigt werden. Wenn ein gleich hoher Betrag unter 32.2 erscheint, bleibt kein laufender Versorgungsbezug übrig.

                    Dann darf keine BMG unter 29.2 eingegeben werden. Das führt nämlich zu der Fehlermeldung. Richtigerweise müsste deshalb das Feld 29.2 nicht übernommen bzw. von dir gelöscht werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Abbruch Steuerberechnung

                      Hallo,

                      Zitat: Dann darf keine BMG unter 29.2 eingegeben werden. Das führt nämlich zu der Fehlermeldung. Richtigerweise müsste deshalb das Feld 29.2 nicht übernommen bzw. von dir gelöscht werden.
                      Weiss das das FA auch?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abbruch Steuerberechnung

                        Weiss das das FA auch?
                        Davon gehe ich aus. Das Finanzamt kennt die Regelungen ab Ziffer 14 im BMF-Schreiben vom 27.09.2017. https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3

                        Manche Arbeitgeber bzw. deren Abrechnungsstellen haben damit so ihre Schwierigkeiten. Vielleicht liegt es auch an den Programmen für die Lohnabrechnung.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Abbruch Steuerberechnung

                          Hallo,

                          danke

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Abbruch Steuerberechnung

                            Was das Finanzamt allerdings nicht weiß und auch nicht auf die Schnelle überprüfen kann, ist die Richtigkeit der Angaben unter 32.2.

                            Ob es sich bei den 14.550 € tatsächlich um Kapitalauszahlungen / Abfindungen oder Nachzahlungen von Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre handelt,

                            wissen nur die Abrechnungsstelle und der Versorgungsempfänger.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Abbruch Steuerberechnung

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Was das Finanzamt allerdings nicht weiß und auch nicht auf die Schnelle überprüfen kann, ist die Richtigkeit der Angaben unter 32.2.

                              Ob es sich bei den 14.550 € tatsächlich um Kapitalauszahlungen / Abfindungen oder Nachzahlungen von Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre handelt,

                              wissen nur die Abrechnungsstelle und der Versorgungsempfänger.
                              Hallo,

                              ist das steuerlich relevant?

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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