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Mutterschaft und Elterngeld

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    Mutterschaft und Elterngeld

    Hallo, ich soll eine Steuererklärung für 2019 machen. Wusste ich nicht, da ich 2019 gar nicht gearbeitet habe sondern im Januar in Mutterschutz gegangen und Februar kam meine Tochter zur Welt. Also nur Mutterschaft, Elterngeld und Wohngeld bekommen. Bin auch alleinerziehend. Absolut keine Ahnung wo und wie ich es ausfüllen soll. Bitte um Hilfe!

    #2
    Wir können Dich hier nicht davon befreien. Ansprechpartner sollte das Finanzamt sein.

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      #3
      Wusste ich nicht, da ich 2019 gar nicht gearbeitet habe sondern im Januar in Mutterschutz gegangen und Februar kam meine Tochter zur Welt.
      Ab 01.01.2019 oder später? Gibt es eine Lohnsteuerbescheinigung für 2019 oder nicht?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wir können Dich hier nicht davon befreien. Ansprechpartner sollte das Finanzamt sein.

        Das war nicht die Frage. Wo soll ich es eintragen alles?

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          #5
          Ich glaub Du verwechselst da was. Es gab gar keine Sprache, nur eine Beschwerde und dann

          Zitat von Inagruenwald@gmail.com Beitrag anzeigen
          Bitte um Hilfe!

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            #6
            Zitat von Inagruenwald@gmail.com Beitrag anzeigen

            Das war nicht die Frage. Wo soll ich es eintragen alles?
            Solange wir nicht wissen, was sich hinter alles wirklich verbirgt, können wir dir allenfalls sagen, dass du das Mutterschafts- und das Elterngeld in

            Zeile 38 des Hauptvordrucks eintragen musst und das Wohngeld nicht in die Steuererklärung gehört.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              wer sagt denn, dass du eine Erklärung abgeben sollst? Das Finanzamt?

              Wenn man ausschließlich(!) Lohnersatzleistungen hatte kann man das jedenfalls relativ einfach klären, oft reicht ein Telefonanruf.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                wer sagt denn, dass du eine Erklärung abgeben sollst? Das Finanzamt?

                Wenn man ausschließlich(!) Lohnersatzleistungen hatte kann man das jedenfalls relativ einfach klären, oft reicht ein Telefonanruf.

                Stefan
                Das Finanzamt hat mir ein Brief geschickt, dass ich meine Steuererklärung noch nicht abgegeben hätte, da ich es sonst jedes Jahr gemacht habe. Ich habe zwar gehört, dass man verpflichtet Steuererklärung zu machen, wenn man Elterngeld bekommt, aber es sind nur 700 Euro. Dazu musste ich mit Wohngeld aufstocken. Deswegen hat mich das irritiert. Soll ich wirklich eine Steuererklärung machen und wenn ja, wie und wo ich es es alles eintrage, da ich sonst keinen anderen Lohn bekommen habe. Das ist meine eigentliche Frage.
                Ich hatte das schon ans Finanzamt mitgeteilt, aber irgendwie kam wieder ein Brief, dass ich eine machen muss.

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                  #9
                  Hallo,

                  Das Finanzamt hat mir ein Brief geschickt, dass ich meine Steuererklärung noch nicht abgegeben hätte, da ich es sonst jedes Jahr gemacht habe.
                  OK. Das Finanzamt hat also keinen besonderen Anlass (etwa eine Meldung des Sozialversicherungsträgers), sondern möchte nur erinnern. Dem kann man immer entgegnen, dass man in dem betreffenden Jahr nicht erklärungspflichtig war (das kann ja immer wieder mal vorkommen).

                  Wie schon gesagt würde ich einfach mal anrufen und die Sache aufklären, ich bin mir ziemlich sicher das dann gar nicht erklärt werden muss.
                  Und wenn doch, dann reichst du nur den Hauptvordruck ein - die Lohnersatzleistungen gehören dort in Zeile 38.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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