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Zeile 71 und Zeile 75 des Mantelbogens (freiwillge gesetzliche KV/PV)

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    Zeile 71 und Zeile 75 des Mantelbogens (freiwillge gesetzliche KV/PV)

    Guten Tag zusammen,

    in meinem Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeile 31 der AN_Beitrag zur freiwilligen KV/PV ausgeweisen und in Zeile 24 stehen die steuerfreien AG Zuschüsse zur KV/PV.
    Ich bin freiwillig gesetzlich versichert.

    Leider habe ich zur Vorgehensweise was die Übernahme in den Mantelbogen betrifft unterschiedliche Informationen recherchiert.

    Nach meinem Verständnis macht es nur Sinn, dass in Zeile 71 die Summer aus Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil, also der Gesamtbeitrag zur freiwilligen KV/PV eingetragen wird, da hiervon die in Zeile 75 eingetragenen Arbeitgeberzuschüsse (Übernahme aus Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung) abgezogen werden.

    Würde man in Zeile 71 nur den Arbeitnehmeranteil eintragen, wie vereinzelt empfohlen wird, heben sich die beiden Werte nahezu auf, was keinen Sinn macht. Zumindest habe ich das im Elster Formular für 2008 anhand meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2008 nachstellen können. Die Arbeitgeberzuschüsse aus Zeile 24 (Zeile 75 des Mantelbogens) kommen zum Abzug. D.h. würde ich in Zeile 71 nur den Arbeitnehmeranteil eintragen, hebt sich das Ganze mehr oder weniger auf.

    Beim früher von mir benutzten WISO Sparbuch gibt man in der Eingabe Maske für die Lohnsteuerbescheinigung nur die Arbeitgeberzuschüsse und den Gesamtbeitrag zur freiwilligen KV/PV ein.

    Mein Steuerberater hat hier nämlich nach meiner Einschätzung einen gravierenden Fehler in der Steuererklärung für 2008 gemacht:

    In meinem Bescheid stehen unter übrige Vorsorgeaufwendungen:
    5638,- EUR (darin enthalten ist der AN-Beitrag zur freiwilligen KV/PV in Höhe von 3936,-EUR.)
    Davon werden 3439 EUR Arbeitgeberzuschuss abgezogen.
    Somit verbleiben 2199,- EUR an Sonderausgaben.
    D.h. er hat den Arbeitnehmer und den Arbeitgeberanteil zur freiwillig gesetzlichen KV/PV miteinander verrechnet, wodurch sich die Beträge nahezu aufheben. Das kann doch nicht stimmen, oder?

    Genau das passiert eben, wenn man im Elster Formular in Zeile 71 nur die Arbeitnehmerbeiträge anstatt der Gesamttsumme einträgt.

    Danke für Informationen im Voraus

    Grüße
    Pucki
    Zuletzt geändert von ; 23.06.2010, 08:50.

    #2
    AW: Zeile 71 und Zeile 75 des Mantelbogens (freiwillge gesetzliche KV/PV)

    richtig ist, das der gesamtbeitrag zur KV/PV anzugeben ist, da genau wie von ihnen begruendet und nachgestellt der steuerfreie arbeitgeberzuschuss hiervon in der berechnung wieder abgezogen wird und nur der 'rest' steuerlich geltend gemacht werden kann.

    zu berücksichtigen ist allerdings, dass es in diesem bereich ggf. eine Begrenzung der abzugsfaehigen Vorsorgeaufwendungen gibt, soweit es eben steuerfreie arbeitgeberzuschüsse gab. (Zeile 67 ja)

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