Hallo,
meine Frage betrifft:
Anlage EÜR, Zeile: 64 An dasFinazamt gezahlte Umsatzsteuer (Betriebsausgabe)
Kommt hier auch die tatsächlich gezahlte Umsatzsteuer rein, welche privat veranlasst ist, wie in meinem Fall Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe aufgrund einer privaten Entnahme von Strom aus einer Photovoltaik Anlage?
(Diese Umsatzsteuer wurde aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung im Wirtschaftsjahr bezahlt.)
Darf diese "Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe" überhaupt als Betriebsausgabe erfasst werden?
Der Strom wird ja hier privat verbraucht und nicht gewerblich genutzt.
Oder muss ich den rausrechnen?
Und gebe nur die gezahlten Umsatzsteuerbeträge an, die ich aufgrund von Stromverkauf habe, weil das sind dann die EÜR betreffend echte durchlaufende Posten? ( Bloß um 1 Jahr in der EÜR versetzt.)
Danke und liebe Grüße
Katze
meine Frage betrifft:
Anlage EÜR, Zeile: 64 An dasFinazamt gezahlte Umsatzsteuer (Betriebsausgabe)
Kommt hier auch die tatsächlich gezahlte Umsatzsteuer rein, welche privat veranlasst ist, wie in meinem Fall Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe aufgrund einer privaten Entnahme von Strom aus einer Photovoltaik Anlage?
(Diese Umsatzsteuer wurde aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung im Wirtschaftsjahr bezahlt.)
Darf diese "Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe" überhaupt als Betriebsausgabe erfasst werden?
Der Strom wird ja hier privat verbraucht und nicht gewerblich genutzt.
Oder muss ich den rausrechnen?
Und gebe nur die gezahlten Umsatzsteuerbeträge an, die ich aufgrund von Stromverkauf habe, weil das sind dann die EÜR betreffend echte durchlaufende Posten? ( Bloß um 1 Jahr in der EÜR versetzt.)
Danke und liebe Grüße
Katze
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