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Gezahlte Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe

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    Gezahlte Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe

    Hallo,

    meine Frage betrifft:
    Anlage EÜR, Zeile: 64 An dasFinazamt gezahlte Umsatzsteuer (Betriebsausgabe)

    Kommt hier auch die tatsächlich gezahlte Umsatzsteuer rein, welche privat veranlasst ist, wie in meinem Fall Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe aufgrund einer privaten Entnahme von Strom aus einer Photovoltaik Anlage?
    (Diese Umsatzsteuer wurde aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung im Wirtschaftsjahr bezahlt.)

    Darf diese "Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe" überhaupt als Betriebsausgabe erfasst werden?
    Der Strom wird ja hier privat verbraucht und nicht gewerblich genutzt.
    Oder muss ich den rausrechnen?
    Und gebe nur die gezahlten Umsatzsteuerbeträge an, die ich aufgrund von Stromverkauf habe, weil das sind dann die EÜR betreffend echte durchlaufende Posten? ( Bloß um 1 Jahr in der EÜR versetzt.)

    Danke und liebe Grüße
    Katze

    #2
    Es heißt doch dort:

    An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
    Die ermittelst Du ja aus Deinen Kontoauszügen. Dort siehst Du doch nicht wie sich die zusammensetzt.

    Wie bei der Lieferung an andere Privatpersonen oder Unternehmer steht die Umsatzsteuer auf der Einnahmenseite und auf der Ausgabenseite. Die Umsatzsteuer wirkt sich für Dich als Unternehmer nicht auf den Gewinn aus.

    Und: Du hast sie ja tatsächlich an das Finanzamt bezahlt. Im Fall des selbst verbrauchten Stroms sogar aus Deiner eigenen Tasche.

    Kommentar


      #3
      Genau, das ist richtig, das sieht man nicht wie die Zahlungen sich zusammensetzen.

      Ich fand nur einen Artikel, da steht man darf die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe nicht als Ausgabe ansetzen, daher bin ich so verwirrt:

      https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/78742_12/

      Und hier auch!



      Zuletzt geändert von KatzeKatKK; 17.09.2020, 11:34.

      Kommentar


        #4
        Und auch richtig, der Zahlung der Steuer auf meinem Bankkonto steht keine Einnahme gegenüber, also wird hier aus eigener Tasche bezahlt.
        Und in der EÜR gebe ich diesen fiktiven Umsatz ja auch wahrheitsgemäß an.

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