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Abfindung richtig eintragen - Fehlermeldung

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    Abfindung richtig eintragen - Fehlermeldung

    Hallo Zusammen,
    ich habe gerade etwas Probleme beim Ausfüllen der Abfindung und hoffe sehr, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt :-)
    Nachdem ich beim Finanzamt angerufen hatte, wurde mir mitgeteilt, ich solle den Abfindungsbetrag der in der Lohnsteuerbescheinigung unter 19. steht (Steuerpflichtige Entschädigungen, die nicht ermäßigt besteuert wurden) in die Zeile 18 eintragen (Entschädigungen/Arbeitslohn) eintragen und gleichzeitig den Bruttoarbeitslohn unter 3. um diesen Betrag kürzen.

    Folgende Fehlermeldung kommt: Sie haben Entschädigung/ Arbeitslohn für mehrere Jahre erklärt. Der erkläre Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne.

    Selbst, wenn ich den Bruttoarbeitslohn unter 3. nicht kürze, kommt auch diese Fehlermeldung, obwohl die Summe dann höher als die Abfindung ist.
    Bin etwas verwirrt und würde mich über Hilfe freuen.
    Danke im Voraus :-)

    #2
    Mit welcher Anwendung erstellst du die Steuererklärung? Du schreibst hier im Unterforum für Fragen zum Anwenderforum, mit der Forensoftware kann man keine

    Steuererklärung erstellen. Der Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist bei einem Eintrag unter Nummer 19 nicht zu kürzen, insoweit ist

    die Auskunft des Finanzamts meiner Meinung nach nicht zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh.. ich benutze Elster. Bin ich da nicht richtig?
      Hatte gerade nochmal angerufen. Er war jetzt auch überfordert.
      Wenn ich nichts kürze, dann kommt trotzdem die Fehlermeldung...

      Kommentar


        #4
        Zitat von Mascha80 Beitrag anzeigen
        Oh.. ich benutze Elster. Bin ich da nicht richtig?
        Hatte gerade nochmal angerufen. Er war jetzt auch überfordert.
        Wenn ich nichts kürze, dann kommt trotzdem die Fehlermeldung...
        Hallo,

        was Elster?
        Elster heisst nichts anderes wie:
        ELektronischeSTeuerERklärung
        Mit welcher Anwendung machst du die Erklärung?
        ALDI, WISO, MeinElster, ElsterFormular u.s.w.?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          ElsterFormular.. dann bin ich hier falsch.. sorry

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            #6
            Zitat von Mascha80 Beitrag anzeigen
            ElsterFormular.. dann bin ich hier falsch.. sorry
            Bei ElsterFormular beginnt die Anlage N mit einer Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung, in die Werte einfach eingetippt werden.

            Da ist ein Eintrag unter Nummer 19 auch unter Nummer 19 einzugeben und nicht in Zeile 18 der Anlage N!

            Wirklich das Windowsprogramm ElsterFormular oder vielleicht doch die Webanwendung Mein ELSTER?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              [QUOTE=Mascha80;n346167t (Steuerpflichtige Entschädigungen, die nicht ermäßigt besteuert wurden) in die Zeile 18 eintragen (Entschädigungen/Arbeitslohn) eintragen.....
              [/QUOTE]

              Hallo,
              Zitat aus Beitrag 1 und Nr. 5 passt verdammt gut auf Elsterformular.

              Tschüß

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                #8
                Zitat aus Beitrag 1 und Nr. 5 passt verdammt gut auf Elsterformular.
                Nein, das stimmt nicht. Er hat nach Rücksprache mit dem Finanzamt einen Wert, der in seiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen war,

                direkt in die Zeile 18 der Anlage N eingetragen, Das sieht ElsterFormular nicht vor, da ist die Zeile 18 nur für Entschädigungen vorgesehen, die nicht in der

                Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo Zusammen,
                  es ist definitiv ElsterFormular. Und ja, auch die Eingabehilfe sagt mir bei 17 in Anlage N (was auch der Lohnsteuerbescheinigung entspricht) --> Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht... Hat der AG im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohn in die Zeile 18 ein.

                  Und wenn ich das mache, dann kommt die oben genannte Fehlermeldung...

                  Grüße
                  Mascha

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                    #10
                    Hat der AG im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohn in die Zeile 18 ein.
                    Leider wurde bei der Hilfe nur die amtliche Anleitung zur Anlage N abgeschrieben, die aber für ElsterFormular nicht wirklich passt.

                    In der Zeilenerläuterung zu Zeile 18 steht bei ElsterFormular ausdrücklich in Klammern dabei: (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)

                    Wenn die Entschädigung bei dir unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung steht, dann trag sie bei ElsterFormular ebenfalls unter Nummer 19 ein,

                    ebenso den ungekürzten Bruttolohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung.

                    Zeile_18N.JPG
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Leider wurde bei der Hilfe nur die amtliche Anleitung zur Anlage N abgeschrieben, die aber für ElsterFormular nicht wirklich passt.

                      In der Zeilenerläuterung zu Zeile 18 steht bei ElsterFormular ausdrücklich in Klammern dabei: (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)

                      Wenn die Entschädigung bei dir unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung steht, dann trag sie bei ElsterFormular ebenfalls unter Nummer 19 ein,

                      ebenso den ungekürzten Bruttolohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung.

                      Zeile_18N.JPG
                      Vielen lieben Dank!!
                      Dann lasse ich das jetzt so und fertig :-)

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                        #12
                        Im Nachhinein ist mir noch eingefallen: Könnte es sein, dass du die Abfindung ursprünglich unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung und

                        zusätzlich in Zeile 18 der Anlage N, also doppelt erfasst hast?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Im Nachhinein ist mir noch eingefallen: Könnte es sein, dass du die Abfindung ursprünglich unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung und

                          zusätzlich in Zeile 18 der Anlage N, also doppelt erfasst hast?
                          Sobald ich in Zeile 18 der Anlage N etwas eingebe (unabhängig, ob ich bei Nummer 19 die Abfindung drinlasse oder rausnehmen- hatte Beides schon versucht) kommt die Fehlermeldung.... daher dachte ich ja, ich müsse noch irgendetwas anderes machen... Trotzdem Danke!

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                            #14
                            Ich kann den Fehler nicht nachstellen. Wenn ich in Zeile 18 einen Wert eintrage, der unter dem Wert der Nummer 3 liegt, geht das problemlos durch.

                            Wenn ich unter Nummer 19 oder in Zeile 18 einen höheren Wert als unter Nummer 3 eingebe, führt das nur zum Abbruch der Steuerberechnung, aber

                            nicht zu einem Fehler bei der Prüfung auf Plausibilität.

                            Ist deine Version von ElsterFormular aktuell: 21.3 Revision 27289 müsste unter Hilfe > über ElsterFormular angezeigt werden.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ich kann den Fehler nicht nachstellen. Wenn ich in Zeile 18 einen Wert eintrage, der unter dem Wert der Nummer 3 liegt, geht das problemlos durch.

                              Wenn ich unter Nummer 19 oder in Zeile 18 einen höheren Wert als unter Nummer 3 eingebe, führt das nur zum Abbruch der Steuerberechnung, aber

                              nicht zu einem Fehler bei der Prüfung auf Plausibilität.

                              Ist deine Version von ElsterFormular aktuell: 21.3 Revision 27289 müsste unter Hilfe > über ElsterFormular angezeigt werden.
                              Es geht!! Es geeeeeeeehhhht :-) Vielen lieben Dank... bin voll happy jetzt! Warum auch immer kommt jetzt keine Fehlermeldung mehr. Hatte das Programm einfach nochmal neu gestartet. Omg, manchmal sitzt das Problem halt doch vor dem Rechner...

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