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    Wo ebay Verkäufe eintragen

    Wo muß ich die ebay Verkäufe genau eintragen? Habe in 2019, 2 Handys über 2 Handyvertrage zu je 49€ erhalten und diese für je 600€ Verkauft.
    Wo trage ich nun den Gewinn von 1102€ genau im Formular ein?

    #2
    Um welches Formular geht's denn? Einkommensteuer? Einnahmeüberschussrechnung? Umsatzsteuer?

    Bist Du gewerblicher Händler?

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      #3
      Privater Händler. Es geht um die Abgabe der Einkommenssteuererklärung für 2019.

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        #4
        Das Thema wurde nach meiner Erinnerung hier oder auch anderswo schon mal ausführlich abgehandelt, ich finde es aber nicht mehr.

        Da ging es um die Frage, ob es sich bei Handys um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt, für die die Vorschriften über Spekulationsgeschäfte

        nicht gelten. Falls es sich um ein privates Spekulationsgeschäft gehandelt hat, ist der Veräußerungsgewinn in der Anlage SO, Zeilen 42 ff zu erklären.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wenn ich auf Nummer sicher gehen will, am besten Einkaufspreis und Verkaufspreis mit angeben?

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            #6
            Zitat von powerschwabe Beitrag anzeigen
            Wenn ich auf Nummer sicher gehen will, am besten Einkaufspreis und Verkaufspreis mit angeben?
            Das sehen die Zeilen 44 und 45der Anlage SO doch ausdrücklich vor.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              Wenn ich auf Nummer sicher gehen will, am besten Einkaufspreis und Verkaufspreis mit angeben?
              Den Einkaufspreis kennst du aber gar nicht, denn der setzt sich aus den 49 Euro und dem Vertrag zusammen. Wenn man davon ausgeht, dass der Telefonanbieter nichts zu verschenken hat, dann hast du indirekt in etwa den Neupreis bezahlt.

              Da ging es um die Frage, ob es sich bei Handys um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt, für die die Vorschriften über Spekulationsgeschäfte nicht gelten.
              Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sein jährlich neu gekauftes Handy dann im nächsten Jahr als Spekulationsverlust angeben kann. Imho gehört es eindeutig zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs (hier sogar wirklich wörtlich, denn wenn man etwas aus dem Haushalt täglich benutzt dann ist das doch nicht das Bügeleisen oder die Klobürste, sondern eben das Handy).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Ich benutze auch die Klobürste täglich. Ansonsten habe ich das Geschäft nicht genau kapiert. Das Handy ist sicher ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs, aber

                was mit den Verträgen passiert ist, ist aus der Fragestellung nicht ersichtlich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Also, diese Bürste, ja, die verwende ich immer nach dem Geschäft ...

                  Das Geschäft besteht wohl darin, dass powerschwabe von seinem Telefonprovider alle zwei Jahre ein neues Handy bekommt. Offenbar hat er zwei Handyverträge.

                  Mit der - meiner Meinung nach nachvollziehbaren - Argumentation von Stefan würde ich allerdings davon ausgehen, dass da tatsächlich keine Steuer anfällt. Nicht weil powerschwabe die Teile täglich benutzt hätte, sondern weil er sie auf Umwegen halt doch bezahlen musste, bevor er sie billig verscherbelt hat.

                  Reine Vermutung meinerseits, allerdings.

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                    #10
                    Hallo,

                    Das Geschäft besteht wohl darin, dass powerschwabe von seinem Telefonprovider alle zwei Jahre ein neues Handy bekommt. Offenbar hat er zwei Handyverträge.
                    Davon bin ich natürlich ausgegangen (sonst hätte ich auch gerne Zugang zu diesem Geschäft).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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