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Umsatzsteuer-Voranmeldung: was kann man abziehen?

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung: was kann man abziehen?

    Hallo!

    ich bin IT Freiberufler. Ich arbeite in einem Arbeitszimmer (ca 1/4 der Wohnfläche), das sich in der Eigentumswohnung befindet.

    Die Frage nun, was kann ich von Haushalt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung abziehen:
    - Schuldzinsen (Kredit),
    - Energiekosten
    noch etwas?

    Oder geht das alles woanders? Dann die Frage ist, wo soll ich das eintragen?

    #2
    Offenbar handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer. Dafür gelten eine Menge von Vorschriften, beginnend von der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

    bis zur Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten, falls das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist.

    Zu erklären sind alle Kosten in deiner EÜR, auch die AfA, soweit es sich um notwendiges Betriebsvermögen handelt.

    Die Fragen sind zumeist steuerrechtlicher Natur und haben mit der elektronischen Steuererklärung eigentlich nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und in der Umsatzsteuervoranmeldung schon mal gar nicht.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Und in der Umsatzsteuervoranmeldung schon mal gar nicht.
        In Strom/Wasser/Gas ist durchaus Umsatzsteuer enthalten, die man möglicherweise anteilig als Vorsteuer abziehen könnte (ebenso wie Reparaturen, die dem Arbeitszimmer direkt zuzuordnen sind). Aber wie Charlie24 ja bereits schrub, ist das eine rein steuerrechtliche Frage, bei der das Forum leider nicht weiterhelfen kann und darf.

        Kommentar


          #5
          Der TE hat aber nicht von der Umsatzsteuer (Vorsteuer) gesprochen sondern gefragt wo er die Kosten des Arbeitszimmers abziehen kann.
          Und das kann man in der USTVA nun mal nicht.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            Danke euch allen
            Zuletzt geändert von bula; 08.11.2020, 14:28.

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