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    Frage zur Differenz

    Hallo Zusammen,

    ich habe dieses Jahr zum ersten mal meine Einkommensteuer gemacht und habe heute einen Vorläufiger Steuerbescheid erhalten.
    Da ich meine Steuer mit dem ElsterFormular gemacht habe, sieht man ja auf der rechten Seite eine Berechnung des Programms, diese lag bei 829,47 €.
    Auf dem Steuerbescheid wurden aber nur 198,57€ berechnet.

    Jetzt wollte ich aus Interesse mal fragen, wodran es liegt das es so eine große Differenz ist? Wie gesagt ich bin da nicht so bewandert und dachte mir ich frag hier mal nach eventuell kann mich ja einer aufklären.

    Ich habe die ElsterFormular Datei anonymisiert mal hochgeladen sowie den Bescheid den ich bekommen habe.

    Nebenwort: Das soll jetzt nicht irgendwie als meckern oder sonst was rüber kommen, möchte nur für mich wissen ob und wenn ja was ich falsch gemacht habe.

    ElsterFormular Datei: https://workupload.com/file/yE52c4mxqFU
    Steuerbescheid: https://workupload.com/file/X5KLnfKXNQd

    Vielen Dank im Vorraus

    Grüße
    Daniel
    Zuletzt geändert von DNLGRKE; 22.09.2020, 22:35.

    #2
    Du hast Lohnersatzleistungen bekommen, die Du aber in der Steuererklärung nicht angegeben hattest.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du hast Lohnersatzleistungen bekommen, die Du aber in der Steuererklärung nicht angegeben hattest.
      Magst du mir sagen wo ich diese finde? Weil mir war dieses nicht bewusst.

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        #4
        Wo Du die findest?

        Auf Deinem Konto!

        Oder meinst Du wo die im Bescheid stehen?

        Als Zahl tauchen die in der Steuerberechnung leider nicht auf. Auf den Progressionsvorbehalt wird aber Bezug genommen, und zwar ziemlich weit unten, im Bereich Berechnung der Steuer. Ich denke dass sie auch in den Erläuterungen erwähnt sein müssten.

        Eintragen hättest Du sie in Zeile 38 des Hauptvordrucks müssen.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wo Du die findest?

          Auf Deinem Konto!

          Oder meinst Du wo die im Bescheid stehen?

          Als Zahl tauchen die in der Steuerberechnung leider nicht auf. Auf den Progressionsvorbehalt wird aber Bezug genommen, und zwar ziemlich weit unten, im Bereich Berechnung der Steuer. Ich denke dass sie auch in den Erläuterungen erwähnt sein müssten.

          Eintragen hättest Du sie in Zeile 38 des Hauptvordrucks müssen.
          Okay dann hab ich das jetzt verstanden. Vielen Dank für die Erklärung.

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            #6
            Hallo,

            wenn man sich selbst nicht so richtig bewusst ist, dass man Lohnersatzleistungen bekommen hat, dann sind das meist Leistungen die anstelle von Lohn gezahlt wurden ohne das man sie besonders beantragt.
            Beispielsweise wäre das Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder Kurzarbeitergeld.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Hallo,

              sieht man auch auf der Lohnsteuerbescheinigung rechts oben
              Großbuchstabe U

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                wenn man sich selbst nicht so richtig bewusst ist, dass man Lohnersatzleistungen bekommen hat, dann sind das meist Leistungen die anstelle von Lohn gezahlt wurden ohne das man sie besonders beantragt.
                Beispielsweise wäre das Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder Kurzarbeitergeld.

                Stefan
                In meinem Fall war es Krankengeld was ich vom 01.2019 - 04.2019 erhalten habe. Nur wusste ich nicht das man dies mit angeben musste.

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                  #9
                  Musst Du ja auch nicht wissen, Du musst nur die Formulare durchlesen und dann über das Wort "Krankengeld" stolpern ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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