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Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre

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    Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre

    Hallo,
    unter oben genannten Punkten kann ich nur ahnen was einzugeben ist.
    Ich beziehe Betriebsrenten von meinem verstorbenen Mann, muss ich die Jahresbeträge dort angeben?
    Falls ja, gebe ich den Bruttobetrag oder den ohne Krankenversicherung etc. an?
    FG

    #2
    Gibt es eine Lohnsteuerbescheinigung ? Dann Anlage N quasi abtippen.
    Gibt es Bescheinigungen nach § 22a EStG ? Dann in Anlage R an passender Stelle eintragen.
    Falls Du keine derartigen Bescheinigungen hast, dann must Du sie Dir besorgen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ja, die gibt es nach § 22. Aber dann scheitere ich schon beim nächsten Punkt "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag..."
      Und bei Punkt "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns...." nimmt er das Jahr nicht an.

      Gruß
      Uladie

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        #4
        Und bei Punkt "Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns...." nimmt er das Jahr nicht an.
        Wie ist das jetzt zu verstehen? Du gibst das Jahr 4-stellig ein und was passiert dann?

        Welche Nummer steht denn auf der Leistungsmitteilung?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nachtrag: Nach dem von dir gewählten Titel Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre ginge es um Einträge in

          die Anlage N, dafür müsste allerdings eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, keine Leistungsmitteilung!

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ja, habe es vierstellig eingegeben. Es lag vielleicht an mir, weil ich vorher etwas nicht angegeben habe.
            Ich danke euch erstmal und jetzt mache ich für heute Schluss mit Steuer.

            Freundliche Grüße
            Uladie

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