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Erste Tätigkeitsstätte - "aufgesucht an Tagen"?

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    Erste Tätigkeitsstätte - "aufgesucht an Tagen"?

    Guten Abend,




    zu Punkt "einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet)",
    also wenn ich 10,4 Kilometer fahre (einfach), dann runde ich auf 10 Kilometer runter. Bei 5x die Woche gehen mir doch eine schöne Menge an Kilometern verloren auf das ganze Jahr gesehen...?! Ein paar Tausend Kilometer...


    Gruß
    Zuletzt geändert von ; 28.09.2020, 03:14.

    #2
    Hallo,

    bei 10,9km ist es noch viel schlimmer.
    Da sind es Millionen von km

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von PassivAktiv Beitrag anzeigen
      zu Punkt "einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet)",
      also wenn ich 10,4 Kilometer fahre (einfach), dann runde ich auf 10 Kilometer runter. Bei 5x die Woche gehen mir doch eine schöne Menge an Kilometern verloren auf das ganze Jahr gesehen...?! Ein paar Tausend Kilometer...
      Hallo PassivAktiv,
      mal angenommen du hast 220 AT, dann sind es im Jahr 88 km Unterschied und verloren geht dir überhaupt nichts und bei den zu berücksichtigenden Werbungskosten sind es 660 Euro oder 686 Euro die als Werbungskosten berücksichtigt werden, da kannst du dir die ganze Eintragung sparen, denn ohne Angabe von irgendwelchen Werbungskosten bekommst du den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1000 Euro berücksichtigt.

      Tschüß

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        #4
        Ist halt so, dass der Gesetzgeber "volle" Kilometer haben möchte.

        Um das weiterzuspinnen:

        88 km Unterschied sind bei einer Entfernungspauschale von 0,30 € volle 26,40 €. Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag wärest, hätte dies keinerlei Relevanz. Das steigert sich dann bis zu einem Grenzsteuersatz von 45 %, also volle 11,88 €, wofür da aber schon ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 260.000 € im Jahr haben musst. Ich lehne mich mal gaaanz weit aus dem Fenster und behaupte IMHO, das ist verkraftbar.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo,

          da man im Gegenzug die meisten Beträge zu seinen Gunsten runden darf dürfte sich das noch weiter relativieren.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Zitat von PassivAktiv Beitrag anzeigen
            wenn ich 10,4 Kilometer fahre (einfach), dann runde ich auf 10 Kilometer runter.Gruß
            Also ich hatte in den letzten Jahren auch mehrfach Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte, und da wäre ich, mit Verlaub, nicht im Entferntesten auf die Idee gekommen, die Kommastellen auszurechnen. Deshalb, mach Dir doch keinen Stress und gib die 11 Kilometer ein. Glaubst Du allen Ernstes, dass sich ein Finanzamtsmitarbeiter ins Auto setzt, um festzustellen, ob es nicht doch 10,4 oder 10,7 oder sonstwas sind?

            Kommentar


              #7
              Glaubst Du allen Ernstes, dass sich ein Finanzamtsmitarbeiter ins Auto setzt, um festzustellen, ob es nicht doch 10,4 oder 10,7 oder sonstwas sind?
              Die kürzeste Straßenentfernung lässt sich mit jedem Routenplaner auf 100 m genau ermitteln, dafür braucht man höchstens 2 Minuten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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