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Beiträge zur ausländischen gesetzlichen Rente

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    Beiträge zur ausländischen gesetzlichen Rente

    Hallo Community, ich bin Grenzgänger, arbeite in den Niederlanden und möchte außer meinen Beiträgen zur ausländischen Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 31 auch meine Beiträge zur ausländischen Rentenversicherung irgendwo eintragen. Kann mir jemand von euch einen Tipp geben, in welchem Vordruck und welcher Zeile dies erfolgen muss?
    Danke im Voraus!

    #2
    Anlage Vorsorgeaufwand. Zur Krankenversicherung gibt es eigene Bereiche für inländische und ausländische, bei Rentenversicherungen (ich unterstelle gesetzliche Rentenversicherung) ist das nicht getrennt.
    Die Vorfrage wird aber sein, ob Du sie überhaupt eintragen darfst, denn wenn die im Zusammenhang mit in Deutschland steuerfreien Einkünfte stehen und Du in den NL die zumindest teilweise absetzen kannst, brauchst Du Dir darüber keinen Kopf mehr zu machen, sie dürfen dann nicht erklärt werden, weil Du sie ja dann steuermindernd in D und in NL geltend machen würdest.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Picard777 Vielen Dank für deine Antwort. Hintergrund bei mir ist der, dass ich in 2019 40 Tage im Homeoffice gearbeitet habe und dies bei den niederländischen Finanzbehörden geltend machen kann. Der unserer Firma angeschlossene niederländische Steuerberater hat eine Erstattung ausgerechnet und mir den in Deutschland zu versteuernden Betrag mitgeteilt, den ich in meiner deutschen Steuererklärung angeben muss. Dies habe ich in der Anlage N-Aus in Zeile 42 und in der Anlage N in der Zeile 21 gemacht. Die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge habe ich in Zeile 31 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Laut Aussage meiner Kollegen, die Ihre Erklärung händisch und nicht über Elster gemacht haben, müsste ich jetzt noch die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge eintragen. Bisher war es für mich ein Leichtes meine Steuererklärung hier in Elster zu tätigen, in dem ich alle in der Jahresbescheinigung meines Arbeitgebers angegebenen Beträge einfach übertragen habe und es war letztendlich klar, dass mein Konto hier in Deutschland ausgeglichen ist und ich weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung zu erwarten habe. Bei den niederländischen Behörden brauchte ich gar keine Erklärung machen, da der zu erwartende Rückerstattungsbetrag gemäß Steuerberater unter dem Mindestauszahlungsbetrag liegen würde. Nun bin ich das erste Mal mit dieser Situation konfrontiert und möchte keine Fehler machen. Hinzu kommt, dass ich durch Corona habe zu viel Zeit ins Land gehen lassen und ich bis Ende September meine Erklärung hier in Deutschland einreichen muss. Lieben Gruß heinz6165

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