Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fallender Altersentlastungsbetrag bei steigendem Renteneinkommen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Charlie24
    antwortet
    dann erklärt sich das vermutlich mit meinen sinkenden Zinseinkünften.
    Auch das ist möglich, allerdings nur, wenn die Günstigerprüfung bei den Kapitaleinkünften positiv ausfällt, was bei mir noch nie der Fall war.

    Einen Kommentar schreiben:


  • schwabe5
    antwortet
    Hallo Charlie24,
    dann erklärt sich das vermutlich mit meinen sinkenden Zinseinkünften. Danke für die hilfreiche Rückmeldung

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Für Renteneinkünfte gibt es keinen Altersentlastungsbetrag, weil es da einen steuerfreien Rentenbetrag oder Versorgungsfreibetrag gibt!

    Nur Vermietungseinkünfte und Arbeitseinkommen sowie Gewinneinkünfte zählen für den Altersentlastungsbetrag.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Fallender Altersentlastungsbetrag bei steigendem Renteneinkommen?

    In der Vorabberechung des Altersentlastungsbetrages wird für 2019 ein deutlich niedrigerer Betrag ausgewiesen als bei der Berechnung im letzten Jahr (2018).

    Mein Verständnis ist, daß der Altersentlastungsbetrag als Prozentsatz der Einkünfte festgelegt wird. Basis des fixen Prozentsatzes ist das Folge-Jahr, nachdem man 64 geworden ist. Das wäre 2013 mit 27,2% der Einkünfte für mich und 2014 mit 25,6% der Einkünfte für meine Frau.

    Was mich jetzt überrascht ist, daß die Vorabberechnung durch Elster für 2019 zu 30% niedrigeren Euro-Beträgen kommt als für 2018. Die Berechnung für 2018 war übrigens deckungsgleich mit dem dann erhaltenen Einkommenssteuerbescheid ...wie auch die Elster-Vorabberechnungen in den Vorjahren.

    Dies ist umso bemerkenswerter, weil unserer Renteneinkünfte gestiegen sind.

    Die Finanzamt Hotline sagte mir, daß es keine Änderungen im Einkommenssteuergesetz gab.

    Hat jemand eine Idee, woran dies liegen könnte?
Lädt...
X