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Zusammenveranlagung als Ehefrau durchführen?

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    Zusammenveranlagung als Ehefrau durchführen?

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und hoffe auf Hilfe.

    Ich mache meine Einkommensteuererklärung schon seit Jahren selbst, seit diesem Jahr nun aber über ELSTER.
    Mein Ehemann (bisher waren wir getrennt veranlagt) hat seine Einkommensteuererklärung bisher über einen Lohnsteuerhilfering machen lassen.
    Durch eine Verkettung verschiedener Umstände (Ich bin mir des Fristüberzugs bewusst, das soll hier kein Thema sein...) ist es nun dazu gekommen, dass ich unsere Einkommensteuererklärung für 2019 gerne nachträglich noch gemeinsam veranlagen möchte.

    Nun zum eigentlichen Thema:
    Ich (Ehefrau) habe gedacht, ich kann mir das Leben einfach machen und habe meine bereits fertig angelegte Einkommensteuererklärung für 2019 in ein neues Formular übernommen und nun nachträglich noch eine Zusammenveranlagung ausgewählt und alle Eintragungen sowie zusätzlichen Anlagen für meinen Ehemann eingefügt.
    Als ich fertig war, bin ich ins Grübeln gekommen, warum bei Person A eigentlich immer vom Ehemann gesprochen wird und bei Person B immer von der Ehefrau. Nach kurzem Googeln weiß ich nun auch warum: Ich als Ehefrau muss also Person B sein. Aha. Schön. Leider gibt es wohl keine Möglichkeit, die beiden Personen im Formular zu tauschen, also nochmal von vorne.
    Nun stellt sich für mich aber die Frage: Kann ich als Ehefrau eigentlich unsere Zusammenveranlagung einreichen, oder muss ich das über das ELSTER-Konto meines Mannes abwickeln? Wenn ich im Formular meine Profildaten übernehmen will, bin ich immer automatisch Person A. Und wenn ich meine Daten aus der bereits fertig ausgefüllten Einkommensteuererklärung übernehmen möchte, werden diese auch nur bei Person A eingetragen. Heißt für mich, entweder ich nutze ein komplett leeres Formular und trage alles händisch ein oder ich nutze das Konto meines Mannes und trage dort alles händisch ein (Weil dort noch nichts eingetragen wurde...)? Oder gibt es eine Möglichkeit, die ich übersehe?

    Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten!

    #2
    Hallo,

    dein Mann hat seine Erklärung für 2019 schon abgegeben?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo FIGUL,

      nein, für meinen Mann ist seitens des Lohnsteuerhilferings für 2019 noch gar nichts vorgenommen worden. Wir wollen jetzt aus diversen Gründen kündigen (Ist für 2019 noch möglich, da eben noch nichts geschehen...) und ich ziehe seine Einkommensteuererklärung für 2019 nach. Idealerweise dann als Zusammenveranlagung.
      Meine eigene Einkommensteuererklärung habe ich abgegeben, aber gegen den Bescheid Einspruch erhoben, daher ist sie noch offen.

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        #4
        Hallo,

        dann wickel es über das Konto deines Mannes ab
        Deine Daten musst du sowieso händisch nochmals eingeben

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Welches Elster-Konto verwendet wird, spielt keine Rolle. Wenn in einem Konto der Bescheinigungsabruf für beide Ehegatten freigeschaltet wäre,

          würde ich das nehmen. Das wird aber wohl nicht der Fall sein, wenn ihr euch bisher für die Einzelveranlagung entschieden habt.

          Bisher geht es nicht anders als den Ehemann an erster Stelle einzutragen. Wenn es bereits einen Entwurf für den Ehemann gäbe,

          ginge es etwas schneller, diesen zu ergänzen als deinen Entwurf umzuschreiben. Aber eigentlich ist das alles auch manuell schnell

          zu korrigieren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von IsaCore Beitrag anzeigen
            ... dass ich unsere Einkommensteuererklärung für 2019 gerne nachträglich noch gemeinsam veranlagen möchte
            Selbst wenn Du beim Finanzamt arbeiten würdest, das würde Dir nie erlaubt werden, die eigene Steuererklärung zu veranlagen.

            Zitat von IsaCore Beitrag anzeigen
            Wenn ich im Formular meine Profildaten übernehmen will ...
            Wo kann man denn in ElsterFormular Profildaten übernehmen? Geht es vielleicht doch um Mein Elster?

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              #7
              Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe!
              Ich werde die gemeinsame Einkommensteuererklärung nun nochmal auf dem Account meines Mannes erstellen und alle Daten eben händisch übertragen. Sollte ja hoffentlich nicht zu lange dauern.


              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Selbst wenn Du beim Finanzamt arbeiten würdest, das würde Dir nie erlaubt werden, die eigene Steuererklärung zu veranlagen.
              Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich habe doch die Wahl, ob ich meine Einkommensteuererklärung einzeln oder mit meinem Ehemann zusammen veranlage? Warum sollte mir das Finanzamt das nicht erlauben?


              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Wo kann man denn in ElsterFormular Profildaten übernehmen? Geht es vielleicht doch um Mein Elster?
              Im Elster Formular kann ich doch auf der ersten Seite meine Profildaten übernehmen, so dass ich Name, Steueridentifikationsnummer usw. nicht mehr händisch eintragen muss. Das meinte ich damit.

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                #8
                Im Elster Formular kann ich doch auf der ersten Seite meine Profildaten übernehmen.
                Deine Profildaten würden aber dann beim Ehemann eingefügt, das bringt dich nicht weiter. Bei einer Zusammenveranlagung wird außerdem eine

                neue Steuernummer für die Zusammenveranlagung vergeben. Und es muss richtig heißen: Im Erklärungsformular von Mein ELSTER, sonst wird

                das schnell mit der Windowssoftware ElsterFormular verwechselt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Du kannst meinetwegen eine Steuererklärung abgeben und auch z. B. Zusammenveranlagung beantragen. Veranlagt wird sie vom Finanzamt!

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