Hallo,
meine Frau war 2018 und 2019 Arbeitslos.
Da sie eine Abfindung erhalten hat, musste Sie die erste Zeit die Krankenversicherung selber bezahlen (waren insgesamt 1491 €).
Abgebucht hat die Krankenkasse diesen Betrag erst 03-2019, so dass ich in 2018 diesen Betrag nicht geltend machen konnte.
2019 war sie komplett Arbeitslos und hat demnach keine Steuern bezahlt.
Wie kann ich nun den Betrag von 1491 € absetzen?
Wahrscheinlich gar nicht...
Grüße & Danke, Detlef
meine Frau war 2018 und 2019 Arbeitslos.
Da sie eine Abfindung erhalten hat, musste Sie die erste Zeit die Krankenversicherung selber bezahlen (waren insgesamt 1491 €).
Abgebucht hat die Krankenkasse diesen Betrag erst 03-2019, so dass ich in 2018 diesen Betrag nicht geltend machen konnte.
2019 war sie komplett Arbeitslos und hat demnach keine Steuern bezahlt.
Wie kann ich nun den Betrag von 1491 € absetzen?
Wahrscheinlich gar nicht...
Grüße & Danke, Detlef
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