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Für 9 Monate war ich selbstständig...

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    Für 9 Monate war ich selbstständig...

    Liebe Leute,

    ich war für 9 Monate im letzten Jahr selbstständig, d.h. ich hatte kein Betrieb, keine Firma oder dergleichen, ich habe lediglich mit meiner Steuernummer Rechnungen gestellt. Nun habe ich es gerade so geschafft meine Einkommensteuererklärung zu machen, bin aber völlig überfordert die Einnahmenüberschussrechnung bzw. Umsatzsteuer auszufüllen.

    Was die Einnahmeüberschussrechnung angeht, so habe ich bestimmt nicht über 35.000 EUR eingenommen, ist es trotzdem pflicht, dass ich es ausfülle?

    Da ich nicht Unternehmer bin, sondern lediglich in einer Praxis als Lungenfunktionsassistent gejobbt habe, ist dennoch eine Umsatzsteuererklärung von Nöten?

    Sollten diese beiden Unterlagen nicht nötig sein, wie kann ich sicherstellen, dass ich diese nicht später noch nachreichen muss?

    Vielen Dank für die Antworten

    Liebe Grüße
    Philipp

    #2
    Zitat von Philipp42 Beitrag anzeigen
    .....
    ich war für 9 Monate im letzten Jahr selbstständig, d.h. ich hatte kein Betrieb, keine Firma oder dergleichen, ich habe lediglich mit meiner Steuernummer Rechnungen gestellt.
    Da ich nicht Unternehmer bin, sondern lediglich in einer Praxis als Lungenfunktionsassistent gejobbt habe....
    Hallo Philipp42,
    wenn du auf eigene Rechnung gearbeitet hast bist du doch unternehmerisch tätig.
    Wie sahen deine Rechnungen denn aus ?

    Wenn du Praxisräume genutzt hast, sind doch bestimmt Kosten entstanden, das wäre z. Bsp.ein Fall für die EÜR.
    In der EÜR erklärst du doch dem Finanzamt wie du auf deinen Gewinn/Verlust ein Eintrag in der Einkommensteuererklärung Anlage S (freiberuflich) oder G (gewerblich) kommst.

    Tschüß

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      #3
      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      ...
      Wie sahen deine Rechnungen denn aus ?
      Beispiel Rechnung Juni.PNG

      Hier ein Beispiel einer Rechnung,
      ich habe dem Arzt zugearbeitet, sprich dafür musste ich keine Praxisräumlichkeiten mieten

      Von April an habe ich freiberuflich gearbeitet in nicht-ärztlicher Funktion, dennoch begründete sich diese Freiberuflichkeit darauf, dass ich als Arzt mit Approbation einen freien Beruf habe und diesen frei ausführen darf (wurde mir zumindest so erklärt)

      Gleichzeitig habe ich zu dieser Zeit als Promotionsstudent versucht Daten für meine Doktorarbeit zu sammeln, mittlerweile bin ich angestellt in Halbzeit, die Datenerhebung läuft noch weiter...

      Vielen Dank für die Antwort

      Kommentar


        #4
        Hallo Philipp42,

        Du hast also die Kleinunternehmerregelung angewandt, dann sprich mal mit deinem zuständigen Finanzamt, ob es eine Umsatzsteuererklärung möchte.
        Dann wird auch die EÜR einfach, wenn du nur Einnahmen und keine Ausgaben hast, vielleicht fällt dir etwas ein, wenn du die EÜR anschaust z. Bsp. das Porto für deine Rechnungen usw.

        Tschüß

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          #5
          Hallo,

          du hattest doch Betriebsausgaben:
          Fahrten zum Arbeitsplatz u.s.w.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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