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Umsatzsteuervoranmeldung für PV-Anlage, wo muss ich Werte eintragen?

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    Umsatzsteuervoranmeldung für PV-Anlage, wo muss ich Werte eintragen?

    Hallo zusammen. Wir haben letztes Jahr eine PV-Anlage gekauft, die dieses Jahr in Betrieb genommen wurde. Nun muss ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen, aber ich weiss nicht, in welche Felder ich welche Daten eingeben muss. Ich habe von meinem Stromanbieter eine Abschlagszahlung bekommen mit einem Nettobetrag und der Umsatzsteuer. Kann mit jemand helfen und sagen, in welchem Feld ich unter Elster "Umsatzsteuervoranmeldung" diese Daten eingeben muss?

    #2
    Hallo,

    in ElsterFormular(da hast du deinen Beitrag erstellt) kannst du keine UstVA erstellen
    Womit machst du die Erklärung?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Für 2019 ging die Voranmeldung ja noch mit ElsterFormular. Da muss die Vorsteuer in Zeile 53 eingetragen werden.

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        #4
        Hallo,

        was will sie mit einer 19-er Erklärung, wenn sie für 2020 erklärungen abgeben soll?
        Zitat von TEin:
        Wir haben letztes Jahr eine PV-Anlage gekauft, die dieses Jahr in Betrieb genommen wurde. Nun muss ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Vielleicht habe ich die Frage nur ist falsche Topic gestellt?
          Zeile 53 ist

          53

          Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)

          Da gebe ich einfach dann den netto oder den brutto Betrag ein?
          Danke schonmal für eure Hilfe.

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            #6
            Zitat von AndreaJäg80 Beitrag anzeigen
            Vielleicht habe ich die Frage nur ist falsche Topic gestellt?
            Zeile 53 ist

            53

            Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)

            Da gebe ich einfach dann den netto oder den brutto Betrag ein?
            Danke schonmal für eure Hilfe.
            Hallo,

            in deinem ersten Beitrag schreibst du:
            ich habe von meinem Stromanbieter eine Abschlagszahlung bekommen mit einem Nettobetrag und der Umsatzsteuer
            Eine Abschlagszahlung ist doch keine Rechnung

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              was will sie mit einer 19-er Erklärung
              Wenn die Rechnung aus 2019 ist dann gehört die Vorsteuer auf alle Fälle dort rein.

              Ok, die Jahreserklärung hätte auch schon lang abgegeben werden müssen!

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                #8
                Zitat von AndreaJäg80 Beitrag anzeigen
                Vielleicht habe ich die Frage nur ist falsche Topic gestellt?
                Vielleicht kannst Du das richtige Unterforum noch mitteilen.

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Wenn die Rechnung aus 2019 ist dann gehört die Vorsteuer auf alle Fälle dort rein.

                  Ok, die Jahreserklärung hätte auch schon lang abgegeben werden müssen!
                  Hallo,

                  da hast du natürlich recht
                  Weiss der Teufel, was und wie das gelaufen ist.
                  Auch für dieses Jahr.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    oh stimmt, es ist eine zahlung an mich. und die umsatzsteuer davon muss ich dem finanzamt in diesem elsterformular angeben, richtig? und ich suche das feld, in welches ich das angeben muss. sorry für die verwirrung.

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                      #11
                      Umsätze zu 19% (bis 30.06.2020) sind in Zeile 26, Kennzahl 81 zu erklären. Die Steuer wird automatisch berechnet.

                      Umsätze zu 16% (01.07. -31.12.2020) sind in Zeile 28, Kennzahl 35 zu erklären. Die selbst berechnete Steuer muss unter Kennzahl 36 eingetragen werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von AndreaJäg80 Beitrag anzeigen
                        Hallo zusammen. Wir haben letztes Jahr eine PV-Anlage gekauft, die dieses Jahr in Betrieb genommen wurde. Nun muss ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen, aber ich weiss nicht, in welche Felder ich welche Daten eingeben muss. Ich habe von meinem Stromanbieter eine Abschlagszahlung bekommen mit einem Nettobetrag und der Umsatzsteuer. Kann mit jemand helfen und sagen, in welchem Feld ich unter Elster "Umsatzsteuervoranmeldung" diese Daten eingeben muss?
                        Hallo AndreaJäg80,

                        Genau für deinen Fall habe ich eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe verfasst (Link):

                        [Werbelink entfernt]

                        Vielleicht ist sie genau das, was du suchst.

                        MfG
                        ElsterHelfer
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 28.12.2020, 12:15.

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                          #13
                          Danke Charlie24
                          Das war ja für den Abschlag des Netzbetreibers für die Einspeisung.
                          Aber man muss doch auch den Eigenverbrauch angeben. Also den Abschlag an den ich an meinen Stromanbieter zahle.
                          Und wo gebe ich die Vorsteuer an, also den Steueranteil vom Aufbau der Anlage?! Gehört das unter Zeile 55, Kennzahl 66?
                          Danke und LG Krysis

                          Kommentar


                            #14
                            Abgesehen mal davon dass für mich der Satz

                            Zitat von Krysis Beitrag anzeigen
                            Also den Abschlag an den ich an meinen Stromanbieter zahle.
                            absolut unverständlich ist, in der Voranmeldung werden die Umsätze nicht in Lieferungen und unentgeltliche Wertabgaben gesplittet. Und, ja, Vorsteuern gehören in die Kennzahl 66.

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                              #15
                              Stimmt. Der Abschlag für den Strombezug hat damit ja nichts zu tun. Das war Blödsinn.
                              Aber das Problem bleibt.
                              Es ist doch so, dass ich den selbst verbrauchten PV-Strom auch versteuern muss.

                              Mal laut nachgedacht.
                              Es ist ja nicht der Gesamtverbrauch, weil auf den Netzbezug bezahle ich ja bereits Mwst. Also nur der Eigenverbrauch.
                              Muss ich jetzt ablesen wieviel Eigenverbrauch ich habe, dass dann mit meinem Netto-Einkaufspreis multiplizieren
                              und zum Einspeise-Abschlag hinzurechnen.

                              Bps:
                              Einspeise-Abschlag Monat: 45€
                              Eigenverbrauch: 726,33 kWh * 0,24€ = 174,32€
                              Summe: 219,32

                              Zeile 20 / Kennzahl 81: 219

                              Passt das so oder war das wieder Quatsch?

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