Hallo zusammen. Wir haben letztes Jahr eine PV-Anlage gekauft, die dieses Jahr in Betrieb genommen wurde. Nun muss ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen, aber ich weiss nicht, in welche Felder ich welche Daten eingeben muss. Ich habe von meinem Stromanbieter eine Abschlagszahlung bekommen mit einem Nettobetrag und der Umsatzsteuer. Kann mit jemand helfen und sagen, in welchem Feld ich unter Elster "Umsatzsteuervoranmeldung" diese Daten eingeben muss?
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Umsatzsteuervoranmeldung für PV-Anlage, wo muss ich Werte eintragen?
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Vielleicht habe ich die Frage nur ist falsche Topic gestellt?
Zeile 53 ist
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Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)
Da gebe ich einfach dann den netto oder den brutto Betrag ein?
Danke schonmal für eure Hilfe.
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Zitat von AndreaJäg80 Beitrag anzeigenVielleicht habe ich die Frage nur ist falsche Topic gestellt?
Zeile 53 ist
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Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)
Da gebe ich einfach dann den netto oder den brutto Betrag ein?
Danke schonmal für eure Hilfe.
in deinem ersten Beitrag schreibst du:
ich habe von meinem Stromanbieter eine Abschlagszahlung bekommen mit einem Nettobetrag und der Umsatzsteuer
Eine Abschlagszahlung ist doch keine Rechnung
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenwas will sie mit einer 19-er Erklärung
Ok, die Jahreserklärung hätte auch schon lang abgegeben werden müssen!
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Zitat von AndreaJäg80 Beitrag anzeigenVielleicht habe ich die Frage nur ist falsche Topic gestellt?
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Wenn die Rechnung aus 2019 ist dann gehört die Vorsteuer auf alle Fälle dort rein.
Ok, die Jahreserklärung hätte auch schon lang abgegeben werden müssen!
da hast du natürlich recht
Weiss der Teufel, was und wie das gelaufen ist.
Auch für dieses Jahr.
Gruß FIGUL
Gruß FIGUL
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Umsätze zu 19% (bis 30.06.2020) sind in Zeile 26, Kennzahl 81 zu erklären. Die Steuer wird automatisch berechnet.
Umsätze zu 16% (01.07. -31.12.2020) sind in Zeile 28, Kennzahl 35 zu erklären. Die selbst berechnete Steuer muss unter Kennzahl 36 eingetragen werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von AndreaJäg80 Beitrag anzeigenHallo zusammen. Wir haben letztes Jahr eine PV-Anlage gekauft, die dieses Jahr in Betrieb genommen wurde. Nun muss ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen, aber ich weiss nicht, in welche Felder ich welche Daten eingeben muss. Ich habe von meinem Stromanbieter eine Abschlagszahlung bekommen mit einem Nettobetrag und der Umsatzsteuer. Kann mit jemand helfen und sagen, in welchem Feld ich unter Elster "Umsatzsteuervoranmeldung" diese Daten eingeben muss?
Genau für deinen Fall habe ich eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe verfasst (Link):
[Werbelink entfernt]
Vielleicht ist sie genau das, was du suchst.
MfG
ElsterHelferZuletzt geändert von Charlie24; 28.12.2020, 12:15.
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Danke Charlie24
Das war ja für den Abschlag des Netzbetreibers für die Einspeisung.
Aber man muss doch auch den Eigenverbrauch angeben. Also den Abschlag an den ich an meinen Stromanbieter zahle.
Und wo gebe ich die Vorsteuer an, also den Steueranteil vom Aufbau der Anlage?! Gehört das unter Zeile 55, Kennzahl 66?
Danke und LG Krysis
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Abgesehen mal davon dass für mich der Satz
Zitat von Krysis Beitrag anzeigenAlso den Abschlag an den ich an meinen Stromanbieter zahle.
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Stimmt. Der Abschlag für den Strombezug hat damit ja nichts zu tun. Das war Blödsinn.
Aber das Problem bleibt.
Es ist doch so, dass ich den selbst verbrauchten PV-Strom auch versteuern muss.
Mal laut nachgedacht.
Es ist ja nicht der Gesamtverbrauch, weil auf den Netzbezug bezahle ich ja bereits Mwst. Also nur der Eigenverbrauch.
Muss ich jetzt ablesen wieviel Eigenverbrauch ich habe, dass dann mit meinem Netto-Einkaufspreis multiplizieren
und zum Einspeise-Abschlag hinzurechnen.
Bps:
Einspeise-Abschlag Monat: 45€
Eigenverbrauch: 726,33 kWh * 0,24€ = 174,32€
Summe: 219,32
Zeile 20 / Kennzahl 81: 219
Passt das so oder war das wieder Quatsch?
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