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Anlage Kind Kindschaftsverhältnis

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    Anlage Kind Kindschaftsverhältnis

    Hallo zusammen,

    ich bin geschieden und habe eine 6jährige Tochter die bei meiner Ex-Frau lebt. Nun gebe ich die Adresse meiner Ex ein und kreuze in der Anlage KIND korrekt als KINDSCHAFTSVERHÄLTNIS >> "leibliches Kind" an.

    Die Plausibilitätsprüfung blockiert nun alles, indem ich aufgefordert werde, "Kindschaftsverhältnisse zu WEITEREN Personen" samt Dauer anzugeben und obendrein noch das Datum anzugeben, ab dem das "Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil durch Tod" erloschen ist !! Was soll denn dieser Quatsch?!
    Und, nein, ich habe das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau n i c h t angekreuzt, da Elster dadurch zwar auf die Angaben zu "weiteren Kindschaftsverhältnissen" großzügig verzichtet, mich dann aber anderweitig blockiert, da (o Wunder!) bei meiner gewählten Einzelveranlagung Angaben zur Ehefrau (ergo zum "Kindschaftsverhältnis") nicht zulässig sind!
    Ich hoffe, mir kann jemand helfen (ansonsten fülle ich die ESt-Erklärung wieder handschriftlich aus - wie vor 20 Jahren ;-) )
    Grüße
    Tom

    #2
    AW: Anlage Kind Kindschaftsverhältnis

    Ein Kind hat nunmal zwei Eltern, und wenn jemand einzeln veranlagt, liegt logischerweise nunmal ein Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person vor. Was ist also das Problem, einfach die Ex dort einzutragen?

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      #3
      AW: Anlage Kind Kindschaftsverhältnis

      Hallo Neysee,
      danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Um aber deine "nette" Frage zu beantworten, wo das "Problem liegt" einfach die Ex dort einzutragen: Da muss man erst mal draufkommen! Das Problem ist teilweise verquere Logik und Ausdrucksweise bei ELSTER. Es wäre sicherlich verständlicher, hier EINFACH nach dem "Kindschaftsverhältnis zum ANDEREN ELTERNTEIL zu fragen. Denn wie Du ja so schön schreibst: Ein Kind hat nunmal (immer) zwei Eltern - egal ob die verheiratet oder geschieden sind! Außerdem ist mir diese Fragestellung in der Anlage Kind ohnhin neu - ich hatte da bisher noch nie ein Problem mit der Plausi!

      Grüße
      Tom

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        #4
        AW: Anlage Kind Kindschaftsverhältnis

        unter Umstaenden haben sich die gebeutelten Finanzbeamten aber dafuer ausgesprochen, das dieser Punkt in die Plausi kommt, dann es gibt oder gab sicher viele, die gedankenlos entweder bei der ehefrau das kreuz machten oder gar kein 2. elternteil eingetragen haben.

        so oder so muss dann das Finanzamt den tatsaechlichen Sachverhalt ermitteln, ggf. nachfragen, bevor es die Erklärung bearbeiten kann, oder es ergeht mit pech an falscher bescheid. . .

        und klar hat ein kind biologisch zwei leibliche eltern, aber genau das aktuelle verwandtschaftsverhaeltnis ist deswegen ja nicht klar. ein kind kann zB adoptiert werden, es kann ein elternteil sterben und vieles mehr, das ist einer einzelveranlagung aber nunmal so einfach nicht zu entnehmen. . .

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