Hallo,
Nach : vorläufig nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO
steht, worauf sich das bezieht.
Einspruchsfrist hast du verpasst
Gruß FIGUL
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Keine Ankündigung bisher.
AO § 165 Absatz 1 Satz 2 teilweise vörläufig
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AO § 165 Absatz 1 Satz 2 teilweise vörläufig
Guten Morgen,
hätte eine Frage bezüglich meines ESt-Bescheids. Und zwar habe ich vergessen die Verpflegungsmehraufwendungen von meinem Mann (arbeitet als Dachdecker) in der 2018 Erklärung anzugeben. Der ESt Bescheid kam am 17.10.2019. Habe ich noch die Möglichkeit die Verpflegungsmehraufwendungen nachträglich anzugeben? Auf dem Bescheid steht vorläufig nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Einspruchsfrist von einem Monat habe ich leider verpasst. Bin für jede Antwort dankbar.
Vielen DankStichworte: -
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