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KAP wird nicht berücksichtigt

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    KAP wird nicht berücksichtigt

    obwohl ich für mich und meine Frau die KAP-Formulare ausgefüllt habe, werden diese bei der
    Steuerberechnung nicht berücksichtigt.
    Beim Vorsorgeaufwand Nr 12 lässt sich der Kasten für die Lohnsteuer entspr. Nr 25 auf der
    Lohnsteuerbescheinigung nicht aktivieren.
    Was muss ich tun?

    #2
    AW: KAP wird nicht berücksichtigt

    Hallo Kallemann,

    was wurde denn in der Anlage KAP beantragt? Wenn es nur die Günstigerprüfung war (Zeile 4), so vermute ich, dass diese negativ ist (sprich: die Abgeltungsteuer ist für euch besser).

    Die nicht anwählbaren Felder in der Anlage Vorsorgeaufwand werden direkt von der Quelle übernommen. Es muss also in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: KAP wird nicht berücksichtigt

      In meiner Steuerberechnung habe ich auch keine Günstigerprüfung erkennen können, obwohl mein persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt.

      Ich habe meine Steuererklärung trotzdem mit Anlage KAP versendet und warte nun auf den Papier-Bescheid, aus dem hoffentlich die zutreffende Versteuerung meiner Einkünfte aus Kapitalvermögen hervor geht.

      Nachdem ich auf die aktuelle Version 11.5.0 aktualisiert habe, scheint die Steuerberechnung immer noch nicht zu funktionieren - mit der versendeten Steuererklärung habe ich nochmals eine Steuerberechnung durchgeführt.
      Eine Suche in diesem Forum nach Anlage KAP zeigt mir, das ich mit meinem Problem nicht allein bin.

      @Kallemann: ohne hier im Forum Zahlen zu veröffentlichen - interessant wäre, welche Kreuze Sie in Zeile 4-5 Anlage KAP gesetzt haben, welchen Betrag Sie in Zeile 14 eingetragen haben und ob der Steuersatz mit Einbeziehung der Kapitaleinkünfte unter 25% liegen würde.

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        #4
        AW: KAP wird nicht berücksichtigt

        Hallo,

        euch muss aber klar sein, dass nicht der "persönliche Steuersatz" maßgeblich ist, sondern der "Grenzsteuersatz" (hier mal ein Rechner dafür: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?).

        Wer (grob) mehr als 15.000 Euro (Ehepaare 30.000) zu versteuerndes Einkommen hat (ungefähr aus dem Bescheid des letzten Jahres zu entnehmen), fährt mit den 25% Abgeltungsteuer besser.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: KAP wird nicht berücksichtigt

          Recht herzlichen Dank an alle.
          Das war eine große Hilfe.

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