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Richtig so? Lohnsteuer

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    Richtig so? Lohnsteuer

    Ich habe eine Frage zur Lohnsteuerklasse und kenne mich überhaupt nicht aus, deswegen bitte ich um Nachsehen.


    Bis Januar beim alten Arbeitgeber beschäftigt, Lohnabrechnung für Januar Lohnsteuerklasse II erhalten, soweit ok.

    Noch bestehender Tarifurlaub für Januar wurde im Februar nachgezahlt, dieses mit Lohnsteuerklasse VI. Durch Prüfungen erst im April wieder in einer Beschäftigung.


    Der Ag sagt, das sei so richtig ( Nachverrechnung aus Vormonat), jedoch ist der Verdienst unter 400 €, kein anderer AG vorhanden und mehr Abzüge als alles andere.

    Kann ich dagegen vorgehen? Die Krankenkasse wurde vom Amt bezahlt.

    #2
    Hallo,

    ich suche in deinem Beitrag den Bezug zu Elster und finde ihn nicht
    Elster = ELektronische STeuerERklärung
    sovielzu deiner Frage:
    Bei deiner Einkommensteuererklärung wird es berücksichtigt
    Urlaubsansprüche die nachträglich finanziell abgegolten werden laufe über StKl VI

    Gruß FIG
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von ungefragt Beitrag anzeigen
      Noch bestehender Tarifurlaub für Januar wurde im Februar nachgezahlt, dieses mit Lohnsteuerklasse VI.
      In vielen Fällen kommt man auf die Antwort, wenn man sich vorstellt, es gäbe noch die Lohnsteuerkarten auf Papier.
      Der AN hatte dem AG eine Lohnsteuerkarte auf Klasse 2 übergeben, sein Lohn wurde entsprechend versteuert. Beim Ausscheiden aus der Firma erhielt der AN die Lohnsteuerkarte zurück. Dann merkte der AG, dass dem AN noch Lohn zustand. Was tat er mangels vorliegender Lohnsteuerkarte: Er versteuerte den Restlohn auf Klasse 6. Auch hier konnte es sein, dass die Steuerkarte beim Ex-AN ungenutzt zuhause in der Schublade lag und dieser nichts dagegen gehabt hätte, dass hier wie zuvor auf Klasse 2 versteuert wird. Aber das kann, soll, muss und will der alte AG nicht wissen.

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        #4
        Danke für die Antworten,

        das mit dem Papier ist verständlich, ich soll es bei Lohnsteuerausgleich geltend machen. Nur.....die Krankenkasse wurde mir auch abgezogen, und die sagen wiederum, der Arbeitgeber hätte dafür nichts einbehalten dürfen.

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          #5
          Zitat von ungefragt Beitrag anzeigen
          bei Lohnsteuerausgleich
          In der Einkommensteuererklärung.

          Zitat von ungefragt Beitrag anzeigen
          die sagen
          Was die alles sagen

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