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    EÜR

    Hallo alle zusammen,

    folgendes Problem: Ich bin gerade dabei meine Anlage EÜR auszufüllen und bin auf folgende Problem gestoßen: Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG). Was genau muss denn hier rein?

    Ich bin nur ein Student, der nebenberuflich als Trainer und Honorardozent arbeitet (Freiberuflich). Daher habe ich auch unter Rechtsform des Betriebes: Sonstige natürliche Person stehen.

    Kann mir hier einer helfen? Wäre super..

    Lg René


    #2
    Die Zeilen 125 und 126 akzeptieren grundsätzlich auch den Eintrag 0,00 und den Text Keine, wobei du bei den Entnahmen am einfachsten deinen Gewinn einträgst.

    Das Thema wurde hier schon sehr oft behandelt und ist über die Forumssuche leicht zu finden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super, ich Danke Dir

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