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Abbruch-Hinweis 07089

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    Abbruch-Hinweis 07089

    Hallo zusammen,

    nachdem ich meine Daten in Elster erfasst und nach der letzten Plausibilitätsprüfung auch keine Fehlermeldung mehr erhalten habe, kann mit Hinweis auf den

    - Abbruch-Hinweis 07089 (zu dem es keinen Hilfetext gibt)
    sowie
    - Elster-Hinweis "Es wurden Angaben zu einer unmittelbaren Begünstigung bei Altersvorsorgebeträgen getätigt, jedoch lag im Vorjahr kein Arbeitslohn vor - oder umgekehrt."
    (Auf der Anlage Vorsorgeaufwand - 2. Seite - Habe ich in Zeile 41 das Ja angekreuzt und in
    Zeile 42 den Betrag gem. SV-Bescheinigung des Arbeitsgebers eingetragen)

    Hat vielleicht jamand eine rettende Idee.

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis 07089

    welche version von elsterformular verwenden sie?

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis 07089

      Hallo,

      ich habe die Version 11.5.0 auf meinem Rechner und lasse regelmäßig nach Updates suchen (gerade gestern). Danach sind keine weiteren Updates verfügbar.

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweis 07089

        meine frage zielte genau darauf ab, das diese fehlermeldung jetzt kurz nach dem update offenbar zweimal auftauchte und vorher eigentlich noch nie. zumindest kann ich mich gerade nicht erinnern. wenn also nicht aus reinem zufall bei zwei leuten gleichzeitig ein ausfuellfehler vorliegt, koennte das aktuelle update das problem sein.

        bitte einmal angeben, in welchen zeile auf seite 2 der anlage vorsorgeaufwand angaben gemacht wurden und welche sonstigen anlage verwendet werden. . .

        unabhaengig von einer nicht funktionierenden steuerberechnung laesst sich bei erfolgreicher plausibilitätsprüfung die erklärung erfolgreich ans finanzamt versenden.
        für berechnungszwecke wuerde ich ggf. mal auf saemtliche angaben im bereich riester verzichten, somit erhaelt man erstmal einen anhaltspunkt (oft hat der riestervertrag steuerlich ja nichtmal weitere wirkung, da die zulage guenstiger ist).

        das FA berechnet mit einem eigenen Programm und wird das korrekt beruecksichtigen ;-)

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          #5
          AW: Abbruch-Hinweis 07089

          wie im zweiten Betrag zu diesem Thema habe ich auf der
          Anlage Vorsorgeaufwand - 2. Seite -
          in Zeile 41 das Ja angekreuzt und
          in Zeile 42 den Betrag gem. SV-Bescheinigung des Arbeitsgebers eingetragen.

          Darüber hinaus habe ich noch Einträge in den Zeilen 4, 8, 10 (Ja), 12, 16 bis 18, 37 (1) , 40 (1)
          Der überwiegende Teil der Zahlen wurde aus dem Vorjahr übernommen und entsprechend angepasst.

          Als weitere Anlagen meiner Steuererklärung habe ich neben dem Mantelbogen N, KAP, SO, V, Kind.

          Ich habe die Vorsorgeaufwendungen - wie empfohlen - einfach mal weggelassen. Auch dann konnte keine Steuerberechnung erfolgen. Der Elster-Hinweis war weg. Dafür erhalte weiterhin den AHW 07089 - Abbruch-Hinweis: Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis kein Erläuterungstext gefunden werden.
          Zuletzt geändert von Ult74; 30.06.2010, 11:02.

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            #6
            AW: Abbruch-Hinweis 07089

            Bei dem von mir angelegten Musterfall wird seit dem letzten Update bei der Steuerberechnung auch der Abbruch-Hinweis 07089 ausgegeben.

            Es scheint also tatsächlich am Programm zu liegen.

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              #7
              AW: Abbruch-Hinweis 07089

              Hallo,
              ich habe mich jetzt auch dazu durchringen können meine Steuererklärung zu machen und wollte auch das Programm mal rechnen lassen.
              Die Plausibilitätskontrolle läuft problemlos, ich habe auch die Zeilen 41 und 42 korrekt angegeben, doch leider bekomme ich auch die Fehlermeldung.
              Gibt es inzwischen eine Lösung? Ich denke mal nicht.
              Kann ich die Steuererklärung trotz dieses Problems zum Finanzamt geben?
              Vielen Dank für die Hilfe.

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                #8
                AW: Abbruch-Hinweis 07089

                Zitat von falzo Beitrag anzeigen

                unabhaengig von einer nicht funktionierenden steuerberechnung laesst sich bei erfolgreicher plausibilitätsprüfung die erklärung erfolgreich ans finanzamt versenden.
                Für berechnungszwecke wuerde ich ggf. Mal auf saemtliche angaben im bereich riester verzichten, somit erhaelt man erstmal einen anhaltspunkt (oft hat der riestervertrag steuerlich ja nichtmal weitere wirkung, da die zulage guenstiger ist).

                Das fa berechnet mit einem eigenen programm und wird das korrekt beruecksichtigen ;-)
                . .

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                  #9
                  AW: Abbruch-Hinweis 07089

                  Es ist also keine Möglichkeit die Steuer mit Elster zu berechnen? Wie kann ich es dann tun?

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                    #10
                    AW: Abbruch-Hinweis 07089

                    ihre angaben enthalten zu wenig Informationen. haben sie das gleiche Problem wie der ThreadStarter?

                    wie in meiner Antwort zuvor geschrieben, könnte man um eine berechnung zu erhalten evtl. mal testweise die riesterangaben weglassen.

                    die Steuerberechnung des programmes ElsterFormular funktioniert sonst sehr gut und gibt in den meisten Fällen reichlich meldungen aus, warum sie evtl. zu keinem Ergebnis kommt.

                    Alternative berechnungsmöglichkeiten bieten andere programme auf dem Markt. ansonsten bleibt nur das beschriebene abschicken ohne berechnung, das Ergebnis und letzte wort steht sowieso auf dem Steuerbescheid vom Finanzamt.

                    sieht man es pragmatisch so gab es bei der Abgabe auf papierformular auch keine berechnung vorab.

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                      #11
                      AW: Abbruch-Hinweis 07089

                      Entschuldigung die Ungenauigkeit :-)
                      Ich bekomme nur die Meldung Abbruch Hinweis 07089 und habe keine Riesterrente. Die Berechnung ist mir aber wichtig. Ich werde schauen wie ich es loesen kann. Vielleicht mit dem Programm von letzem Jahr. Danke fuer die Antwort!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abbruch-Hinweis 07089

                        Hast du eine Anlage KAP mit Einnahmen über dem Pauschbetrag ausgefüllt, auf der 3. Seite des Hauptvordrucks (Zeile 72) allerdings angekreuzt, dass die Einnahmen unter dem Pauschbetrag liegen?

                        Dies führte hier zum genannten Abbruch-Hinweis.

                        VG dd_runner

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                          #13
                          AW: Abbruch-Hinweis 07089

                          Ja, genau! Jetzt funktioniert es :-) Ich hatte so angekreutzt, weil ich im vorherigen Jahr hohe Verluste hatte und wollte die jetzt gelten machen lassen. Ich hatte die Verluste in Anlage KAP an Zeile 12 eingetragen und dachte das Programm würde es berechnen.

                          Vielen Dank!

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                            #14
                            AW: Abbruch-Hinweis 07089

                            Hallo,

                            hatte den Fehler aktuell auch, und der Hotline gemeldet. Mein Problem war, daß ich im Hauptvordruck Seite 3 Zeile 73 angegeben habe, daß die Kapitalerträge unter 801/1602 € liegen, in der Anlage KAP aber einen höheren Betrag eingesetzt habe. Nach Korrektur war die Berechnung problemlos möglich.

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                              #15
                              AW: Abbruch-Hinweis 07089

                              Ich habe bis zum 25.08.2010 den Fehlerhinweis nicht erhalten, die Berechung lief einwandfrei. Nach Eingabe der Anlage KAP kommt dieser Hinweis und es ist keine Steuerberechnung mehr möglich. Es liegt nicht an den Werten aus der Anlage AV, denn das ging ja vorher.

                              mfg


                              Bernd

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