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    Vermietung

    Die Situation:
    Ehefrau ist USt-pflichtig mit 2 Einkunftsarten. Ehemann hat Einkünfte aus Vermietung von FEWO. Kann er für die Kleinunternehmung optieren? da nur 4000 € Gewinn. Also getrennt von der USt-Pflicht der Ehefrau???


    #2
    Ja. Umsatzsteuer wird "pro Person" betrachtet (allerdings über alle Einkunftsarten dieser Person).

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      #3
      Zur Kleinunternehmerregelung kann man nicht optieren. Die Regelung greift automatisch, wenn, wie in dem von Dir geschilderten Fall, die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

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        #4
        Die Entscheidung, ob man für ein bestimmtes Jahr mit USt oder per Kleinunternehmerregelung versteuert, trifft man - rein rechtlich - eigentlich erst mit der Abgabe der Jahres-Umsatzsteuererklärung für das jeweilige Jahr (§ 19 Abs. 2 UStG). Je nachdem, in welches Feld man seine Umsätze einträgt, erfolgt Regel- oder Kleinunternehmerbesteuerung. Deswegen gibt es für den Wechsel der Besteuerungsart auch keine Anträge oder Formblätter.

        Die rechtlichen Fristen (mindestens fünf Jahre Regelbesteuerung) muss man dabei natürlich beachten.

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          #5
          Der Gewinn ist nicht die Bezugsgröße für die Umsatzsteuerpflicht??

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            #6
            Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
            Der Gewinn ist nicht die Bezugsgröße für die Umsatzsteuerpflicht??
            Das würde ich anders formulieren:

            Der Gewinn ist nicht die Bezugsgröße für die Umsatzsteuerpflicht!

            Aber insofern muss ich natürlich die oben von mir getroffene Aussage relativieren.

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