Die Situation:
Ehefrau ist USt-pflichtig mit 2 Einkunftsarten. Ehemann hat Einkünfte aus Vermietung von FEWO. Kann er für die Kleinunternehmung optieren? da nur 4000 € Gewinn. Also getrennt von der USt-Pflicht der Ehefrau???
Ehefrau ist USt-pflichtig mit 2 Einkunftsarten. Ehemann hat Einkünfte aus Vermietung von FEWO. Kann er für die Kleinunternehmung optieren? da nur 4000 € Gewinn. Also getrennt von der USt-Pflicht der Ehefrau???
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