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Krankengeld,Verletztengeld und Arbeitslosengeld

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    Krankengeld,Verletztengeld und Arbeitslosengeld

    Hallo
    Ich möchte meine Steuererklärung machen für 2019 und bin am verzweifeln.
    Krankengeld,Verletztengeld und Arbeitslosengeld 1, habe ich im Hauptdruck in Zeile 38 geschrieben,ist das richtig gewesen?
    Muss das Arbeitslosengeld 1 nochmal irgendwo aufgeführt werden?
    Dann finde ich nichts,wo ich die Jahresmeldung des Entgelt für Rentenversicherung für das Arbeitslosengeld 1 eintragen muss.
    Welches Formular brauche ich dafür und welche Zeile benutzen ?
    Kann mir bitte jemand helfen?
    ich sitze seit 3 Tage dran und mir läuft die Zeit davon,muss es bis 18.11.2020 abgesendet haben.
    Danke schon mal im voraus.
    Danni

    #2
    Krankengeld,Verletztengeld und Arbeitslosengeld 1, habe ich im Hauptdruck in Zeile 38 geschrieben,ist das richtig gewesen?
    Ja, das ist richtig.

    Muss das Arbeitslosengeld 1 nochmal irgendwo aufgeführt werden?
    Nein !

    Dann finde ich nichts,wo ich die Jahresmeldung des Entgelt für Rentenversicherung für das Arbeitslosengeld 1 eintragen muss.
    Das ist nicht in die Steuererklärung einzutragen, es sei denn, du hättest einen Riestervertrag und beantragst dafür den Sonderausgabenabzug (Anlage AV).

    Dann wäre das aber auch erst im nächsten Jahr anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24
      Erstmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken,für Ihre schnelle Antwort.
      Das Finanzamt,hatte mir am Montag mitgeteilt, dass ich die Jahresmeldung des Entgelt für Rentenversicherung für das Arbeitslosengeld 1 eintragen muss.
      Nur wie geschrieben,finde ich nichts wo ich es eintragen kann.

      Viele Grüße Danni

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        #4
        Nach meiner Kenntnis erhält man von der Bundesagentur beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 zwei Bescheinigungen, eine davon betrifft den

        an das Finanzamt gemeldeten Leistungsbezug, der in die Zeile 38 des Hauptvordrucks gehört. Die zweite Bescheinigung informiert über die

        die für die Beiträge zur Rentenversicherung zugrunde gelegten Entgelte, die ja höher sind, als das Arbeitslosengeld 1. Was sollen die in der

        Steuererklärung ? Du kannst die von der Bundesagentur geleisteten Beiträge ja nicht als Vorsorgeaufwendungen geltend machen, die hast

        ja nicht du bezahlt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja das sehe ich auch so. Aber wie ich schon erwähnte meinte der Herr am Telefon vom Finanzamt,das ich das auch eintragen müsste,die für die Beiträge zur Rentenversicherung zugrunde gelegten Entgelte.
          Ich danke dir auf jedenfall für Deine Hilfe.

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            #6
            Aber wie ich schon erwähnte meinte der Herr am Telefon vom Finanzamt,das ich das auch eintragen müsste,die für die Beiträge zur Rentenversicherung zugrunde gelegten Entgelte.
            Auch Sachbearbeiter des Finanzamts sind nicht allwissend.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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